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Beschlusstext (Anregung vom 07.07.2006 gemäß § 21 KrO NW hier: Gründung eines "Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Anregung vom 07.07.2006 gemäß § 21 KrO NW
hier: Gründung eines "Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen")

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreisausschusses am 06.09.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16. Anregung vom 07.07.2006 gemäß § 21 KrO NW hier: Gründung eines "Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen" A 79/2006 Kreisausschuss Z1 06.09.2006 Landrat Rosenke verweist auf die umfangreiche Verwaltungsergänzung vom 16.08.2006 (Z 2/A 79/2006), wonach derzeit für den hiesigen Raum kein Bedarf an einem zusätzlichen "Bündnis für Arbeit" erkennbar sei. Die Anregung sollte daher abgelehnt werden. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz hält es für erforderlich, die Anregung in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten. Dem widerspricht CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt und verweist auf die vielen Gremien, Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, Konferenzen etc., die sich mit dieser Problematik bereits befassen würden. Der Antrag der SPD-Fraktion auf Beratung in den Fachausschüssen sollte daher konkretisiert werden. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag der SPD-Fraktion, die Anregung 79/2006 in die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen (Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit und Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang) zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen Sodann stellt der Vorsitzende unter nochmaligem Hinweis auf die Verwaltungsergänzung vom 16.08.2006 (Z 2/A 79/2006) die Empfehlung der Verwaltung, die Anregung zur Gründung eines "Bündnisses für Arbeit im Kreis Euskirchen" abzulehnen, zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür