Daten
Kommune
Kall
Größe
93 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
23.09.14, 18:06
Aktualisiert
23.09.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
146/2014
02.09.2014
Vorlage erstellt:
29.08.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 15
Instandsetzung eines Wegeteilstückes des Eifelsteigs
unterhalb der Biogasanlage Steinfeld
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kall verabschiedet den nachfolgenden Appell an die Eifelwald GmbH &
Co KG. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Appell der Eifelwald GmbH & Co KG zu
übersenden.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt hat in seiner Sitzung vom 28.09.2014
die Verwaltung der Gemeinde Kall beauftragt, zur Ratssitzung am 02.09.2014 einen öffentlichen
Appell an die Eifelwald GmbH & Co KG zu verfassen.
Es wird folgende Formulierung vorgeschlagen:
Appell an die Eifelwald GmbH & Co KG
Wälder und waldbestandene Gebiete gehören zu den von der Bevölkerung regelmäßig und intensiv aufgesuchten Außenbereichen. Anwohner, Tagesreisende zur Naherholung und mehrtätige Urlauber empfinden den Aufenthalt in der freien Natur als zentralen Bestandteil ihrer
Lebensqualität. Gemäß Landesforstgesetz NRW kommt dem Waldbestand daher eine
besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung zu.
Leider besitzt das Land NRW einen im Bundesvergleich unterdurchschnittlichen Anteil an Waldfläche, so dass gerade im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands den vorhandenen
Naherholungsarealen noch einmal besondere Bedeutung zukommt.
Vorlagen-Nr. 146/2014
Seite 2
In der Gemeinde Kall wurde festgestellt, dass während der gesamten bisherigen Wandersaison
2014 hindurch Abschnitte des touristisch bedeutsamen Eifelsteigs aber auch andere Wanderstrecken und Forstwege, die im Eigentum der Eifelwald GmbH & Co KG stehen, in einem unzumutbaren Zustand waren und sind. Dies gilt gleichermaßen für gemeindliche Forstwege, die von
der Eifelwald GmbH & Co KG benutzt wurden. Dabei besteht Verständnis dafür, dass Holzeinschlag zum Tagesgeschäft eines Forstbetriebs gehört und es zu Beeinträchtigungen kommen
kann. Auch besteht Verständnis dafür, dass die sach- und fachgerechte Wiederherstellung von
Wegen nur bei guter Witterung möglich ist. Andererseits ist es aus Sicht des Rates der Gemeinde Kall unabdingbar, dass Beeinträchtigungen auf ein zeitliches Mindestmaß zu begrenzen und
alsdann unverzüglich zu beseitigen sind. Dem ist die Eifelwald GmbH & Co KG nicht nachgekommen.
Auch auf die entsprechende Bitte um Abhilfe der Situation in der Gemeinde Kall wurde nicht zeitnah reagiert. Dies ist auch unverständlich vor dem Hintergrund, dass sich die Eifelwald GmbH &
Co KG im Vertrag zum Ankauf der Waldflächen verpflichtet hat, die weitere Nutzung des
Premiumwanderweges „Eifelsteig“ im bisherigen Umfang, insbesondere nach Maßgabe des
Landesforstgesetztes NRW und des Landschaftsgesetzes NRW zu dulden. Aus dieser
Duldungspflicht ergibt sich selbstredend auch die Verpflichtung, die Wege so instand zu halten,
dass sie für Wanderer nutzbar sind.
Durch die Folgewirkungen der negativen Erfahrungen von Touristen, die im guten Glauben aus
Ballungsgebieten anreisen, um dann vor Ort festzustellen, dass Wanderwege entgegen den Darstellungen in Reiseprospekten kaum passierbar sind, droht den Eifelgemeinden unter
Umständen neben einem Imageschaden auch ein dauerhafter wirtschaftlicher Schaden.
Aus diesen Gründen fordert der Rat der Gemeinde Kall die Eifelwald GmbH & Co KG auf,
nach der Durchführung von Forstarbeiten unverzüglich für eine ordnungsgemäße
Wiederherstellung der Waldwege Sorge zu tragen.