Daten
Kommune
Kall
Größe
164 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
22.08.14, 18:08
Aktualisiert
22.08.14, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
140/2014
02.09.2014
Vorlage erstellt:
21.08.2014
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
10.1
Abfallwirtschaft
Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 28.08.2014
-TOP 10- sowie des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.09.14 -TOP 9.1- beschließt der Rat
die Neufassung der vorliegenden Abfallsatzung.
Die Satzung soll zum 01.01.2015 im Zuge der Umstellung der Müllentsorgung in Kraft treten.
Weiterhin beschließt der Rat, ab dem 01.01.2015
1. die Einführung eines Ident-Systems (Zahlung der Müllabfuhr nach Anzahl und Leerungen),
2. den Austausch der Rest- und Bioabfallbehälter in Mietgefäße,
3. die zusätzliche Einführung der 60l und 80l Restabfallbehälter,
4. den Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter lt. § 11 KrWG,
5. den Wegfall der Personengebühr und hierfür die Einführung einer Behältergrundgebühr und
einer Behältermengengebühr.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung war gemäß Beschluss vom 20.06.2013 beauftragt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Abfall mit in den Entwurf der Abfallsatzung aufzunehmen. Die Gebührensatzung und Gebührenkalkulation 2015 sollten ebenfalls angepasst werden.
Die laut Beschlussvorlage am 20.06.2013 gegründete Arbeitsgruppe Abfall erarbeitete in vier
Arbeitskreissitzungen mit Hilfe von Abfallexperten des Kreises Euskirchen, der RWTH Aachen,
der NWStGB und der Fa. Schönmackers folgende Änderungen in der Abfallentsorgung für die
Gemeinde Kall.
Einführung eines Ident-Systems (Zahlung der Müllabfuhr nach Anzahl und Leerungen)
Vorlagen-Nr. 140/2014
Seite 2
Austausch der Rest- und Bioabfallbehälter in Mietgefäße
Zusätzliche Einführung der 60l und 80l Restabfallbehälter
Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter lt. § 11 KrWG
Wegfall der Personengebühr und hierfür die Einführung einer Behältergrundgebühr und
einer Behältermengengebühr
Bei der Ermittlung des Behältervolumens wird eine Abfallmenge von 12 l pro Person/Woche zugrunde gelegt.
Folgende Unterlagen wurden der Einladung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und
Umwelt als Anlage beigefügt:
-
Entwurf der neuen ab 01.01.2015 gültigen Abfallsatzung
Synopse der Mustersatzung zur neuen Abfallsatzung
Vorlagen-Nr. 140/2014
Seite 3
Vorlagen-Nr. 140/2014
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
140/2014
02.09.2014
Vorlage erstellt:
21.08.2014
Federführung:
Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
9.1
Abfallwirtschaft
Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 28.08.2014 TOP 10- empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die Neufassung der vorliegenden
Abfallsatzung zu beschließen.
Die Satzung soll zum 01.01.2015 im Zuge der Umstellung der Müllentsorgung in Kraft treten.
Weiterhin empfiehlt der Ausschuss ab dem 01.01.2015
5. die Einführung eines Ident-Systems (Zahlung der Müllabfuhr nach Anzahl und Leerungen),
6. den Austausch der Rest- und Bioabfallbehälter in Mietgefäße,
7. die zusätzliche Einführung der 60l und 80l Restabfallbehälter,
8. den Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter lt. § 11 KrWG,
5. den Wegfall der Personengebühr und hierfür die Einführung einer Behältergrundgebühr und
einer Behältermengengebühr.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung war gemäß Beschluss vom 20.06.2013 beauftragt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Abfall mit in den Entwurf der Abfallsatzung aufzunehmen. Die Gebührensatzung und Gebührenkalkulation 2015 sollten ebenfalls angepasst werden.
Die laut Beschlussvorlage am 20.06.2013 gegründete Arbeitsgruppe Abfall erarbeitete in vier
Arbeitskreissitzungen mit Hilfe von Abfallexperten des Kreises Euskirchen, der RWTH Aachen,
der NWStGB und der Fa. Schönmackers folgende Änderungen in der Abfallentsorgung für die
Gemeinde Kall.
Vorlagen-Nr. 140/2014
Seite 5
Einführung eines Ident-Systems (Zahlung der Müllabfuhr nach Anzahl und Leerungen)
Austausch der Rest- und Bioabfallbehälter in Mietgefäße
Zusätzliche Einführung der 60l und 80l Restabfallbehälter
Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter lt. § 11 KrWG
Wegfall der Personengebühr und hierfür die Einführung einer Behältergrundgebühr und
einer Behältermengengebühr
Bei der Ermittlung des Behältervolumens wird eine Abfallmenge von 12 l pro Person/Woche zugrunde gelegt.
Folgende Unterlagen wurden der Einladung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und
Umwelt als Anlage beigefügt:
-
Entwurf der neuen ab 01.01.2015 gültigen Abfallsatzung
Synopse der Mustersatzung zur neuen Abfallsatzung