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Allgemeine Vorlage (10.1 Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
164 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
22.08.14, 18:08
Aktualisiert
22.08.14, 18:08
Allgemeine Vorlage (10.1	Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (10.1	Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (10.1	Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (10.1	Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (10.1	Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 140/2014 02.09.2014 Vorlage erstellt: 21.08.2014 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 10.1 Abfallwirtschaft Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 28.08.2014 -TOP 10- sowie des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.09.14 -TOP 9.1- beschließt der Rat die Neufassung der vorliegenden Abfallsatzung. Die Satzung soll zum 01.01.2015 im Zuge der Umstellung der Müllentsorgung in Kraft treten. Weiterhin beschließt der Rat, ab dem 01.01.2015 1. die Einführung eines Ident-Systems (Zahlung der Müllabfuhr nach Anzahl und Leerungen), 2. den Austausch der Rest- und Bioabfallbehälter in Mietgefäße, 3. die zusätzliche Einführung der 60l und 80l Restabfallbehälter, 4. den Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter lt. § 11 KrWG, 5. den Wegfall der Personengebühr und hierfür die Einführung einer Behältergrundgebühr und einer Behältermengengebühr. Sachdarstellung: Die Verwaltung war gemäß Beschluss vom 20.06.2013 beauftragt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Abfall mit in den Entwurf der Abfallsatzung aufzunehmen. Die Gebührensatzung und Gebührenkalkulation 2015 sollten ebenfalls angepasst werden. Die laut Beschlussvorlage am 20.06.2013 gegründete Arbeitsgruppe Abfall erarbeitete in vier Arbeitskreissitzungen mit Hilfe von Abfallexperten des Kreises Euskirchen, der RWTH Aachen, der NWStGB und der Fa. Schönmackers folgende Änderungen in der Abfallentsorgung für die Gemeinde Kall.  Einführung eines Ident-Systems (Zahlung der Müllabfuhr nach Anzahl und Leerungen) Vorlagen-Nr. 140/2014     Seite 2 Austausch der Rest- und Bioabfallbehälter in Mietgefäße Zusätzliche Einführung der 60l und 80l Restabfallbehälter Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter lt. § 11 KrWG Wegfall der Personengebühr und hierfür die Einführung einer Behältergrundgebühr und einer Behältermengengebühr Bei der Ermittlung des Behältervolumens wird eine Abfallmenge von 12 l pro Person/Woche zugrunde gelegt. Folgende Unterlagen wurden der Einladung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt als Anlage beigefügt: - Entwurf der neuen ab 01.01.2015 gültigen Abfallsatzung Synopse der Mustersatzung zur neuen Abfallsatzung Vorlagen-Nr. 140/2014 Seite 3 Vorlagen-Nr. 140/2014 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 140/2014 02.09.2014 Vorlage erstellt: 21.08.2014 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 9.1 Abfallwirtschaft Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 28.08.2014 TOP 10- empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die Neufassung der vorliegenden Abfallsatzung zu beschließen. Die Satzung soll zum 01.01.2015 im Zuge der Umstellung der Müllentsorgung in Kraft treten. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss ab dem 01.01.2015 5. die Einführung eines Ident-Systems (Zahlung der Müllabfuhr nach Anzahl und Leerungen), 6. den Austausch der Rest- und Bioabfallbehälter in Mietgefäße, 7. die zusätzliche Einführung der 60l und 80l Restabfallbehälter, 8. den Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter lt. § 11 KrWG, 5. den Wegfall der Personengebühr und hierfür die Einführung einer Behältergrundgebühr und einer Behältermengengebühr. Sachdarstellung: Die Verwaltung war gemäß Beschluss vom 20.06.2013 beauftragt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Abfall mit in den Entwurf der Abfallsatzung aufzunehmen. Die Gebührensatzung und Gebührenkalkulation 2015 sollten ebenfalls angepasst werden. Die laut Beschlussvorlage am 20.06.2013 gegründete Arbeitsgruppe Abfall erarbeitete in vier Arbeitskreissitzungen mit Hilfe von Abfallexperten des Kreises Euskirchen, der RWTH Aachen, der NWStGB und der Fa. Schönmackers folgende Änderungen in der Abfallentsorgung für die Gemeinde Kall. Vorlagen-Nr. 140/2014      Seite 5 Einführung eines Ident-Systems (Zahlung der Müllabfuhr nach Anzahl und Leerungen) Austausch der Rest- und Bioabfallbehälter in Mietgefäße Zusätzliche Einführung der 60l und 80l Restabfallbehälter Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter lt. § 11 KrWG Wegfall der Personengebühr und hierfür die Einführung einer Behältergrundgebühr und einer Behältermengengebühr Bei der Ermittlung des Behältervolumens wird eine Abfallmenge von 12 l pro Person/Woche zugrunde gelegt. Folgende Unterlagen wurden der Einladung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt als Anlage beigefügt: - Entwurf der neuen ab 01.01.2015 gültigen Abfallsatzung Synopse der Mustersatzung zur neuen Abfallsatzung