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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. E 3 "Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen; hier: Textliche Festsetzungen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. E 3 "Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen;
hier: Textliche Festsetzungen) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. E 3 "Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen;
hier: Textliche Festsetzungen)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 23.08.2007 92/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 08.08.2007 Bezeichnung Bebauungsplan Nr. E 3 "Endgesfelder" im Ortsteil Hürtgen; hier: Textliche Festsetzungen Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. E 3 „Endgesfelder“ ist am 22.12.2005 beschlossen worden. Die Veröffentlichung der Satzung (Rechtskraft) erfolgte am 09.05.2006. Bezüglich der externen Ausgleichsmaßnahmen wurde mit Datum vom 06.02./05.04.2006 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Kreis Düren abgeschlossen. Nach § 135 a) BauGB ff. kann die Gemeinde nach dem Verursacherprinzip die Kosten für die externen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Kostenerstattung refinanzieren. Dies wurde bisher auch so gehandhabt. Bei einem Rechtsstreit wurde vom Verwaltungsgericht Aachen vorgetragen, dass für die Refinanzierung der Kosten eine eindeutige Zuordnung der Ausgleichsflächen bzw. –maßnahmen erforderlich sei. Die Zuordnung erfolgt bisher in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgeschlossen wurde. Dies ist nach Aussage des Gerichtes aber nicht ausreichend. In den textlichen Festsetzungen muss aufgeführt sein, welche externen Ausgleichsmaßnahmen dem Bebauungsplan zugeordnet werden. Die Verwaltung bittet zu beschließen, dass die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. E 3 „Endgesfelder“ um den nachfolgend aufgeführten Wortlaut ergänzt werden: Die für den Bebauungsplan erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen werden nach § 1 a) Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf den Grundstücken Gemarkung Hürtgen, Flur 20, Nr. 135, und Gemarkung Hürtgen, Flur 23, Nr. 2, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die Gemeinde mit Datum vom 06.02./05.04.2006 mit dem Kreis Düren einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. -1 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, dass die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. E 3 „Endgesfelder“ wie folgt ergänzt werden: Die für den Bebauungsplan erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen werden nach § 1 a) Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf den Grundstücken Gemarkung Hürtgen, Flur 20, Nr. 135, und Gemarkung Hürtgen, Flur 23, Nr. 2, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die Gemeinde mit Datum vom 06.02./05.04.2006 mit dem Kreis Düren einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das entsprechende Satzungsänderungsverfahren durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)