Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,6 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
17.07.09, 04:09
Aktualisiert
17.07.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreistages am 03.06.2009 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17
Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis V 522/2009
Euskirchen ab 01.06.2009
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff verweist auf seine
Ausführungen in der Sitzung des Kreisusschusses vom
20.05.20090 (siehe Z 3/V 522/2009) und teilt mit, dass sich
seine Fraktion in der folgenden Beschlussfassung über die
Vorlage der Stimme enthalten werde. Die FDP-Fraktion
vermisse weiterhin einen Vergleich der Kosten zwischen den
Beratungsangeboten der Caritas und der Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH.
Ohne weitere Aussprache fasst der Kreistag zur Vorlage
522/2009 folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt, der Wohnberatungsstelle der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH auf Grundlage der neuen
Finanzierungsregelung nach § 8 Abs. 4 der Verordnung zur
Änderung der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und
Betreuungsangebote für Pflegebedürftige in NRW (ÄndVO) in
Verbindung mit § 45 c SGB XI
a) für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 eine Zuwendung in Höhe von 17.381,00 € und
b) für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 eine Zuwendung in Höhe von 29.796,00 €
zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei einigen Enthaltungen