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Beschlusstext (Wohnberatung in NRW hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,6 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
17.07.09, 04:09
Aktualisiert
17.07.09, 04:09
Beschlusstext (Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreistages am 03.06.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17 Wohnberatung in NRW hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis V 522/2009 Euskirchen ab 01.06.2009 FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff verweist auf seine Ausführungen in der Sitzung des Kreisusschusses vom 20.05.20090 (siehe Z 3/V 522/2009) und teilt mit, dass sich seine Fraktion in der folgenden Beschlussfassung über die Vorlage der Stimme enthalten werde. Die FDP-Fraktion vermisse weiterhin einen Vergleich der Kosten zwischen den Beratungsangeboten der Caritas und der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH. Ohne weitere Aussprache fasst der Kreistag zur Vorlage 522/2009 folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt, der Wohnberatungsstelle der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH auf Grundlage der neuen Finanzierungsregelung nach § 8 Abs. 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige in NRW (ÄndVO) in Verbindung mit § 45 c SGB XI a) für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 eine Zuwendung in Höhe von 17.381,00 € und b) für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 eine Zuwendung in Höhe von 29.796,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einigen Enthaltungen