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Beschlußtext (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Greste hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Erstellt
03.12.10, 21:20
Aktualisiert
08.12.10, 08:43
Beschlußtext (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Greste
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 18.11.2010: 10. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Greste hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Von Seiten der CDU-Fraktion wird eine Erweiterung der gewerblichen Flächen begrüßt. Der in dem Zusammenhang notwendige Flächenausgleich solle in jedem Fall von den Gewerbetreibenden übernommen bzw. bezahlt werden. Die bisherige Festsetzung zu der Fassadenbegrünung wurde in der Regel nicht eingehalten. Da keine Kontrolle stattgefunden habe und die Nichteinhaltung der Festsetzung ohne Konsequenzen blieb, ist die CDU-Fraktion der Meinung, dass diese durchaus gestrichen werden könne. Die ursprüngliche Idee, so die Fraktion Bündnis 90/ Grüne, war ein Gewerbegebiet mit viel Grün in Form von Fassadenbegrünungen, Bäumen und die Eingrünung durch einen Erdwall. Diese Idee werde mit der geplanten Änderung komplett aufgegeben. Aus dem Grund lehnt die Fraktion die Änderung ab. Die SPD-Fraktion stimmt der Änderung mehrheitlich zu. Wichtig sei es, die betriebliche Entwicklung der ansässigen Betriebe sicher zu stellen. Das werde mit der Änderung gewährleistet. Von Seiten der Verwaltung wird deutlich gemacht, dass es sich bei der Änderung um das „Spiegelbild der Realität“ handele. Durch den Straßenausbau und die leicht geänderte Straßenführung mussten die Zufahrten teilweise verändert werden und geplante Baumpflanzungen waren nicht mehr möglich. An den Gewerbehallen habe man aufgrund von großen Toren und Fensterfronten oft auf die Fassadenbegrünung verzichten müssen bzw. waren nicht mehr notwendig. Diese Festsetzung habe sich somit vor Ort nicht bewährt. Es wird ergänzt, dass der Erdwall nicht beseitigt werde. Hinsichtlich des Flächenausgleichs aufgrund der Änderung, verweist die Verwaltung auf die inhaltliche Klarstellung im Verfahren. Zusätzlich wird es Informationen zu dem Thema als Anmerkung im Protokoll geben. Anschließend stimmt der Ausschuss wie folgt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB. Beratungsergebnis: - 10 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -