Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
03.12.10, 21:20
Aktualisiert
08.12.10, 08:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 18.11.2010:
4.
Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Ortsteil
Schuckenbaum im Bereich der Straße "Am Mühlenbach"
AV Herr Puchert-Blöbaum informiert die Öffentlichkeit über die Stilllegung von drei im Bau
befindlichen Wohnhäusern im Bereich der Straße „Am Mühlenbach“ und über die in dem
Zusammenhang vorliegenden Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes.
Mehrheitlich ist der Ausschuss der Meinung, man solle den Baufamilien möglichst kurzfristig helfen.
Aufgrund des abfallenden Geländes und der Tatsache, dass drei Architekten unabhängig von
einander von falschen Voraussetzungen (Bezugspunkte für die Bemessung der Trauf- und Firsthöhe)
ausgegangen sind, herrscht überwiegend die Meinung, dass bei Zustimmung der Anträge keine
Präzedenzfälle in Leopoldshöhe geschaffen werden.
Somit wird einem Änderungsverfahren in Bezug auf die Trauf- und Firsthöhe zugestimmt. Hinsichtlich
der nichteingehaltenen Geschossigkeit wird dagegen eine Bebauungsplanänderung nicht befürwortet,
da ohne großen Aufwand, hier: durch den Rückbau der Dachgaube, die Zweigeschossigkeit wieder
erreicht werden könne.
Die Kosten für eine Bebauungsplanänderung, so die Meinung des Ausschusses, sind von den
Antragstellern zu tragen. Ihnen wird empfohlen, ein Planungsbüro mit der Änderung zu beauftragen.
AV Herr Puchert-Blöbaum lässt wie folgt abstimmen:
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 11. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Am Königskamp“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Mit der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Am Königskamp“ werden
folgende Festsetzungen geändert:
- Traufhöhe
Die Festsetzung zur Traufhöhe gilt nur an der Nordseite des Gebäudes.
Es sind Traufhöhen von bis zu maximal 5,10 m über Oberkante natürliches Gelände zulässig.
Oberer Bezugspunkt: Schnittpunkt der Außenwände mit der Oberkante der Dachhaut.
Unterer Bezugspunkt: Natürliches Gelände, gemessen an dem höchst gelegenen bergseitigen
Eckpunkt des Gebäudes.
- Firsthöhe
Die zulässigen Firsthöhen sind der Planzeichnung (s. Anlage) zu entnehmen.
Unterer Bezugspunkt: Natürliches Gelände, gemessen an dem höchst gelegenen bergseitigem
Eckpunkt des Gebäudes
Beratungsergebnis:
- 11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) -