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Beschlußtext (Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Ortsteil Schuckenbaum im Bereich der Straße "Am Mühlenbach")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Erstellt
03.12.10, 21:20
Aktualisiert
08.12.10, 08:43
Beschlußtext (Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Ortsteil Schuckenbaum im Bereich der Straße "Am Mühlenbach")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 18.11.2010: 4. Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Ortsteil Schuckenbaum im Bereich der Straße "Am Mühlenbach" AV Herr Puchert-Blöbaum informiert die Öffentlichkeit über die Stilllegung von drei im Bau befindlichen Wohnhäusern im Bereich der Straße „Am Mühlenbach“ und über die in dem Zusammenhang vorliegenden Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes. Mehrheitlich ist der Ausschuss der Meinung, man solle den Baufamilien möglichst kurzfristig helfen. Aufgrund des abfallenden Geländes und der Tatsache, dass drei Architekten unabhängig von einander von falschen Voraussetzungen (Bezugspunkte für die Bemessung der Trauf- und Firsthöhe) ausgegangen sind, herrscht überwiegend die Meinung, dass bei Zustimmung der Anträge keine Präzedenzfälle in Leopoldshöhe geschaffen werden. Somit wird einem Änderungsverfahren in Bezug auf die Trauf- und Firsthöhe zugestimmt. Hinsichtlich der nichteingehaltenen Geschossigkeit wird dagegen eine Bebauungsplanänderung nicht befürwortet, da ohne großen Aufwand, hier: durch den Rückbau der Dachgaube, die Zweigeschossigkeit wieder erreicht werden könne. Die Kosten für eine Bebauungsplanänderung, so die Meinung des Ausschusses, sind von den Antragstellern zu tragen. Ihnen wird empfohlen, ein Planungsbüro mit der Änderung zu beauftragen. AV Herr Puchert-Blöbaum lässt wie folgt abstimmen: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Am Königskamp“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Mit der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Am Königskamp“ werden folgende Festsetzungen geändert: - Traufhöhe Die Festsetzung zur Traufhöhe gilt nur an der Nordseite des Gebäudes. Es sind Traufhöhen von bis zu maximal 5,10 m über Oberkante natürliches Gelände zulässig. Oberer Bezugspunkt: Schnittpunkt der Außenwände mit der Oberkante der Dachhaut. Unterer Bezugspunkt: Natürliches Gelände, gemessen an dem höchst gelegenen bergseitigen Eckpunkt des Gebäudes. - Firsthöhe Die zulässigen Firsthöhen sind der Planzeichnung (s. Anlage) zu entnehmen. Unterer Bezugspunkt: Natürliches Gelände, gemessen an dem höchst gelegenen bergseitigem Eckpunkt des Gebäudes Beratungsergebnis: - 11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) -