Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Erstellt
03.12.10, 21:20
Aktualisiert
08.12.10, 08:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 18.11.2010:
5.
Antrag auf Änderung des Bebaungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im
Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich der Herforder Straße
Eingangs erläutert AV Herr Puchert-Blöbaum, dass auch bei diesem Bauvorhaben die Festsetzung
des Bebauungsplanes hinsichtlich der Traufhöhe überschritten worden sei.
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass es sich hierbei um ein freigestelltes Bauvorhaben gem. §
67 Bauordnung NRW handelt, wo weder der Kreis Lippe noch die Gemeindeverwaltung eine Prüfung
der Unterlagen vornimmt. Nach kurzer Erläuterung der Unterschiede zwischen einem Bauvorhaben in
der Freistellung und einem Bauantrag wird hierzu seitens der Verwaltung auf weitere Ausführungen
im Internet verwiesen.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 15. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage
ersichtlich bzw. entspricht dem Geltungsbereich der 14. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B).
Mit der 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B)
wird die nördliche Traufhöhenfestsetzung wie folgt geändert:
- Traufhöhe
Bei der Berechnung der Traufhöhe sind folgende Bezugspunkte maßgebend:
Oberer Bezugspunkt: Schnittpunkt der Außenwände mit der Oberkante der Dachhaut.
Unterer Bezugspunkt: Oberkante des natürlich anstehenden Geländes im Mittel des Baufensters.
An der Nordseite des Gebäudes sind Traufhöhen von bis zu maximal 4,90 m und an der Südseite von
4,50 m zulässig.
Beratungsergebnis:
- 8 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 6 Enthaltung(en) -