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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebaungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich der Herforder Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Erstellt
03.12.10, 21:20
Aktualisiert
08.12.10, 08:43
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebaungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich der Herforder Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 18.11.2010: 5. Antrag auf Änderung des Bebaungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich der Herforder Straße Eingangs erläutert AV Herr Puchert-Blöbaum, dass auch bei diesem Bauvorhaben die Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Traufhöhe überschritten worden sei. Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass es sich hierbei um ein freigestelltes Bauvorhaben gem. § 67 Bauordnung NRW handelt, wo weder der Kreis Lippe noch die Gemeindeverwaltung eine Prüfung der Unterlagen vornimmt. Nach kurzer Erläuterung der Unterschiede zwischen einem Bauvorhaben in der Freistellung und einem Bauantrag wird hierzu seitens der Verwaltung auf weitere Ausführungen im Internet verwiesen. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich bzw. entspricht dem Geltungsbereich der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B). Mit der 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird die nördliche Traufhöhenfestsetzung wie folgt geändert: - Traufhöhe Bei der Berechnung der Traufhöhe sind folgende Bezugspunkte maßgebend: Oberer Bezugspunkt: Schnittpunkt der Außenwände mit der Oberkante der Dachhaut. Unterer Bezugspunkt: Oberkante des natürlich anstehenden Geländes im Mittel des Baufensters. An der Nordseite des Gebäudes sind Traufhöhen von bis zu maximal 4,90 m und an der Südseite von 4,50 m zulässig. Beratungsergebnis: - 8 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 6 Enthaltung(en) -