Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,0 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses (gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW) wird genehmigt:
Dem Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung nach dem in der Vorlage beschriebenen Inhalt mit
der Eigentümerin des Grundstücks Nordstraße 55 in Wesseling, über die das Ziel verfolgt wird, das
brandgeschädigte Fachwerkhaus nach fachgerechter Zerlegung im Rheinpark der Stadt wieder aufzubauen und dadurch das in dem Gebäude verkörperte kulturgeschichtliche Erbe der Nachwelt zu erhalten, wird zugestimmt.