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Beschlußtext (Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ im Ortsteil Asemissen hier: - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ gemäß § 2 (1) BauGB auf Antrag gemäß § 12 (2) BauGB - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 19. Änderung des Flächennutzungspla-nes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Erstellt
03.12.10, 21:20
Aktualisiert
08.12.10, 08:43
Beschlußtext (Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ im Ortsteil Asemissen
hier: - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ gemäß § 2 (1) BauGB auf Antrag gemäß § 12 (2) BauGB
- Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 19. Änderung des Flächennutzungspla-nes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 18.11.2010: 7. Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ im Ortsteil Asemissen hier: - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezoge nen Bebauungsplanes „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ gemäß § 2 (1) BauGB auf Antrag gemäß § 12 (2) BauGB - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 19. Änderung des Flächennut zungspla-nes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 (2) BauGB AV Herr Puchert-Blöbaum begrüßt Herrn Huesmann vom Planungsbüro Drees und Huesmann und bittet ihn um seine Ausführungen zum geplanten Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“. Herr Huesmann weist darauf hin, dass im Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe die betroffene Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt werde und im Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ ebenfalls als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt worden sei. Es handele sich jedoch nicht um eine Ausgleichsfläche. Anhand von Übersichtsplänen (Anlage 1 der Niederschrift) stellt er dem Ausschuss dann das Bauvorhaben vor. Auf Fragen seitens des Ausschusses erklärt er, dass die Erschließungssituation noch nicht endgültig festgesetzt werden könne, da diese im Zusammenhang mit dem Bau der B 66 neu stehe. Hier seien noch Abstimmungsgespräche im weiteren Verfahren u.a. mit Straßen NRW notwendig. Eine Erschließung sei aber in jedem Fall gesichert. Hinsichtlich des Ausgleiches, so Herr Huesmann, müsse die Billanzierung im Verfahren geklärt werden. Sicher sei jedoch, dass die vorgesehenen Maßnahmen auf dem Grundstück nicht ausreichen werden. Von Seiten der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, auf dem Grundstück selbst Ausgleichsmaßnahmen in einem größeren Ausmaß vorzusehen, z.B. durch umfangreichere Eingrünungen. Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne wird das Verfahren abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass das Planfeststellungsverfahren hinsichtlich der B 66 neu nicht abgeschlossen sei, dies aber in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Verfahren gesehen werden müsse. Somit bestünde keine Rechtssicherheit. Die SPD-Fraktion sieht die Erschließung als gesichert an, auch wenn sie im Detail noch nicht fest stünde. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern (19. Änderung). 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB. Beratungsergebnis: - 10 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -