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Beschlusstext (Kindertagesbetreuung für Unter-3-jährige: Beschluss zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß § 24a SGB VIII)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
4,8 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlusstext (Kindertagesbetreuung für Unter-3-jährige: Beschluss zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß § 24a SGB VIII)

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Die Stadt Wesseling nimmt die Übergangsregelung gem. § 24a SGB VIII in Anspruch und verpflichtet sich, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren und schulpflichtige Kinder gem. § 24 Abs. 2 bis 6 SGB VIII spätestens ab dem 1. Oktober 2010 vorzuhalten. Mit der Erstellung eines Ausbaukonzepts ist der Unterausschuss Jugendhilfeplanung bereits beauftragt worden.