Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,2 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 536,86 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 123,87 €.
Der gesamte Jahresbetrag ist jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres auszuzahlen. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt.
Für eine Klausurtagung im Jahr erhalten die Fraktionen einen Grundbetrag von 255,65 € und einen
Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 51,13 €.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31. März für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.