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Beschlußtext (15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Erstellt
03.12.10, 21:20
Aktualisiert
08.12.10, 08:43
Beschlußtext (15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch 
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 18.11.2010: 9. 15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Dem Antrag wird zugestimmt und wie folgt abgestimmt: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage bzw. der Planzeichnung ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) zustimmend zur Kenntnis und beschließt diese gemäß §13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. §3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß §13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) gemäß §13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. §4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß §13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. §3 (2) BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig -