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Beschlusstext (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Antrag auf Stellenerhöhung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
17.07.09, 04:09
Aktualisiert
17.07.09, 04:09
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreistages am 03.06.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Antrag auf Stellenerhöhung Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 zusammen zu behandeln, aber über die einzelnen Vorlagen getrennt abzustimmen. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff lobt die hervorragende Arbeit der Verbraucherzentrale zum Wohle der gesamten Bevölkerung des Kreises Euskirchen. Es sei aber nicht zu verkennen, dass der Kreis Euskirchen finanziell nicht in der Lage sei, einen so langfristigen Vertrag über fünf Jahre abzuschließen (siehe Vorlage 517/2009). Es bestehe ja durchaus die Möglichkeit, dass der Kreis Euskirchen schon im Jahr 2010 ein Haushaltssicherungskonzept beschließen müsse. Im Namen seiner Fraktion beantragt er daher, sowohl den der Vorlage 517/2009 beigefügten Vertrag als auch die in der Vorlage 518/2009 vorgeschlagene personelle Verstärkung der Verbraucherzentrale auf zwei Jahre zu befristen. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz betont in seiner Stellungnahme ebenfalls die bisherige gute Arbeit der Verbraucherzentrale. Nach Auffassung seiner Fraktion sei die geplante personelle Verstärkung der Verbraucherzentrale immer noch günstiger als zum Beispiel die Einstellung eines Energieberaters beim Kreis Euskirchen. Insofern sollte beiden Vorlagen ohne Einschränkung und Abänderung zugestimmt werden. Für die CDU-Fraktion spricht sich Kreistagsmitglied Kolvenbach ebenfalls grundsätzlich für eine Zustimmung des Kreistages zu beiden Vorlagen aus. Die der Vorlage 517/2009 beigefügten Jahresberichte 2006 und 2007 sprächen eine eindeutige Sprache hinsichtlich der Notwendigkeit der Verbraucherzentrale. Allerdings sei es erwägenswert, bei den Zielsetzungen und dem Aufgabenkatalog der Verbraucherzentrale neue bzw. andere Akzente zu setzen. Hier sei besonders erwähnenswert, dass zum Beispiel bei der Schuldnerberatung von Jugendlichen eine frühzeitige Information erforderlich sei; ausreichende Informationen zur Vermeidung von Schulden bei Jugendlichen bewahre den Kreis mittel- und langfristig vor weiteren Ausgaben im Sozialhilfebereich. Des Weiteren sollte erwogen werden, eine bessere Vernetzung im Bereich der Prophylaxe anzustreben, damit hier die Ausgaben für die Jugend- und Familienhilfe eingeschränkt werden könnten. Im Namen seiner Fraktion schlage er daher vor, dem Vertrag V 518/2009 gemäß der Vorlage 517/2009 zuzustimmen und die personelle Verstärkung im Sinne der Vorlage 518/2009 auf zwei Jahre zu befristen. Dem Fachausschuss sollte in zwei Jahren ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden, um dann gegebenenfalls über eine Verlängerung der personellen Verstärkung der Verbraucherzentrale entscheiden zu können. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke stimmt im Namen seiner Fraktion der Vorlage 517/2009 hinsichtlich der Vertragsverlängerung uneingeschränkt zu. Der beantragten personellen Verstärkung der Vorlage 518/2009 könne seine Fraktion dagegen nicht zustimmen. Er verweist wie auch in der Sitzung des Kreisausschusses - auf einen Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger vom 20.05.2009, wonach sich die Finanzsituation der Kommunen im Haushaltsjahr 2009 drastisch verschlechtert habe. Den Kommunen könne eine weitere finanzielle Belastung nicht zugemutet werden. Aus der Sicht seiner Fraktion sei eine Zustimmung allenfalls denkbar durch eine adäquate Gegenfinanzierung (z. B. durch Bereitstellung von Personal durch die Stabsstelle 80 Wirtschaftsförderung-). Landrat Rosenke weist darauf hin, dass bei einer personellen Verstärkung der Verbraucherzentrale mit einer Kostensenkung im Sozialbereich des Kreises zu rechnen sei. Eine Befristung der personellen Verstärkung der Verbraucherzentrale auf zwei Jahre wäre denkbar. Nach Vorlage der Erfahrungsberichte könnte dann eine erneute Entscheidung getroffen werden. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke gibt zu bedenken, dass hinsichtlich der Vertragsverlängerung und der personellen Verstärkung der gesamte Aufgabenbereich der Verbraucherzentrale beachtet werden müsse. Die quantitative und qualitative Aufgabensteigerung der Verbraucherzentrale spiegele den Zustand der Gesellschaft wieder. Alles in allem sei der Kreis Euskirchen hier gut aufgestellt. Präventive Maßnahmen, z. B. hinsichtlich der Maßnahmen gegen den Anstieg der Verschuldung innerhalb der Bevölkerung, nicht nur bei Jugendlichen, müssten verstärkt werden, da anderenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen im Sozialhilfebereich zu rechnen sei. Seine Fraktion stimme dem Abschluss eines längerfristigen Vertrages zu. Eine Befristung der personellen Verstärkung würde mitgetragen. Hinsichtlich des geplanten Beirates der Verbraucherberatung (siehe § 4 Abs. 3 des Vertragsentwurfes zur Anlage 1 zur Vorlage 517/2009) sei die Beteiligung der Politik sinnvoll und notwendig. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende folgende Beschlüsse zur Abstimmung: Zu TOP 12 - Vorlage 517/2009 -: Der Kreistag beschließt: a) Der Betrieb einer Beraterstelle der Verbraucherzentrale soll auch nach 2009 durch den Kreis Euskirchen gefördert werden. b) Zu diesem Zwecke wird mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. der Vertrag gemäß der Anlage 1 zur Vorlage 517/2009 geschlossen. c) Die Verwaltung wird ermächtigt, etwaig notwendige redaktionelle Änderungen in dem Vertragsentwurf gemäß der Anlage 1 zur Vorlage 517/2009 vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 4 Gegenstimmen der FDP-Fraktion Zu TOP 13 - Vorlage 518/2009 -: In Abänderung der Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Vorlage 518/2009 fasst der Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt, dem Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2009 dahingehend zu entsprechen, dass für die Dauer von zwei Jahren (01.01.2010 bis 31.12.2011) eine Erhöhung der Beratungsstelle Euskirchen um eine halbe Kraft mit Kosten für den Kreis Euskirchen in Höhe von max. 38.000 € p. a. zugestimmt wird. Nach Vorlage eines Erfahrungsberichtes im zuständigen Ausschuss soll dann durch den Kreistag über die Fortsetzung entschieden werden. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei Gegenstimmen der FDPund UWV-Fraktion