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Beschlusstext (16. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Försterweg))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
5,8 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlusstext (16. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Försterweg))

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Inhalt der Datei

Es wird beschlossen: 16. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Försterweg) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den weiteren jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9 Mai 1988 (Abl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße „Försterweg/Kiefernweg“ in Wesseling Urfeld ist in ihrem Abschnitt Försterweg, Gemarkung Urfeld Flur 2 Flurstücke 481 sowie Teilfläche aus Flurstück 759 (ca. 2 m²) – abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b), c) und d) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehweg, Parkflächen und Grünanlagen mit gärtnerischer Gestaltung endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.