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Beschlusstext (1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wesseling über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen -Sondernutzungssatzung- vom 24. April 1991)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,6 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlusstext (1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wesseling über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen -Sondernutzungssatzung- vom 24. April 1991)

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Inhalt der Datei

Aufgrund der §§ 18, 19 und 19a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.8.1983 (GV NW S. 306/SGV NW 91) sowie des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 1.10.1974 (BGBl I S. 2413) in der Fassung des Gesetzes vom 8.8.1990 (BGBl I S. 1714) und des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.8.1984 (GV NW S. 475/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.3.1990 (GV NW S. 141) hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung zur Sondernutzungsatzung beschlossen: Artikel 1 Gebührentarif zur Satzung der Stadt Wesseling über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 24. April 1991 in der Fassung vom 03.07.2001 Die bisherigen Tarifnummern 17 und 18 werden gestrichen. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.