Daten
Kommune
Wesseling
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Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
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2. Änderungssatzung zur Satzung über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser)
Die mit der Vorlage vorgestellten neuen Benutzungsentgelte (Abwasserpreise) werden gebilligt.
Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. November 2004 (GV NRW 2004 S. 644) sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.
712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV NRW S. 228), hat der Rat
der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am
2005 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über die Allgemeinen Bedingungen für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling
(AB-Abwasser) wird wie folgt geändert:
§ 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3)
Die Benutzungsentgelte (Abwasserpreise) betragen
a)
für Schmutzwasser 2,00 € je Kubikmeter Schmutzwasser, aufgeteilt in ein
aa) Teilentgelt für Fixkosten von 1,60 € je Kubikmeter und ein
ab) Teilentgelt für variable Kosten von 0,40 € je Kubikmeter
und
b)
für Niederschlagswasser 1,00 € je Quadratmeter bebauter und/oder sonst befestigter Grundstücksfläche jährlich.“
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist erstmals für die
Verbrauchsabrechnung für das Kalenderjahr 2005 anzuwenden.