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Beschlusstext (Widmung der Straße "Försterweg" in Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
4,8 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlusstext (Widmung der Straße "Försterweg" in  Wesseling-Urfeld als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Es wird beschlossen, den „Försterweg“ in Wesseling-Urfeld, Gemarkung Urfeld Flur 2 Flurstück 481 sowie Teilfläche aus Flurstück 759 (ca. 2 m²) als städtische Straße (Gemeindestraßen) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV NRW“ 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.