Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,8 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Es wird beschlossen:
17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Amselweg – Stichstraße -)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den weiteren jeweiligen
Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl Stadt Wesseling S. 159),
hat der Rat der Stadt Wesseling am
folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße Amselweg – Stichstraße – (südwestlich vom Hauptzug Amselweg – zwischen Kronenweg und Starenweg – abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich ist – abweichend von § 8
Abs. 1 Buchstaben b), c) und d) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehweg, Parkflächen
und Grünanlagen endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.