Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
22.09.2009
89/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III Kw/zie
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
III Abwassergebühr
u. Gebührensatzung
10.09.2009
Datum:
Bezeichnung
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2009
und 2010 sowie Erlass einer neuen Gebührensatzung
Sachverhalt:
Bezug nehmend auf den Ratsbeschluss vom 18.12.2008 wurde vom Rat zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2009 eine Vorausleistungsgebühr sowohl für das Schmutzals auch für das Niederschlagswasser beschlossen.
In der beiliegenden Gebührenkalkulation sind die maßgeblichen Änderungen dargestellt.
Zwischen Dezember 2008 und September 2009 hat der vom Rat gebildete Arbeitskreis mehrmals
ausführlich über die Veränderungen im Gebührenbildungsprozess beraten. Das hieraus resultierende, abgestimmte Ergebnis ist in der Gebührenkalkulation (Anlage 1) dargestellt.
Wie beim Schmutzwasser soll neben der Verbrauchsgebühr eine Grundgebühr eingeführt werden.
Hiermit soll der solidarischen Finanzierung der Abwasserbeseitigung Rechnung getragen werden.
Wie bei der anliegenden Gebührenkalkulation zu entnehmen ist, ergeben sich für 2009 folgende
Gebührensätze, wenn man 50 % der Fixkosten als Grundgebühr zugrunde legt.
Niederschlagswasser
Grundgebühr
Flächengebühr
66,00 €
0,71 €
Schmutzwasser
Grundgebühr
Verbrauchsgebühr
84,00 €
3,32 €
Für das Jahr 2010 sind gegenüber der Kalkulation 2009 grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen zu erwarten. Allerdings sind die normalen Kostensteigerungen im Personal- und Sachaufwand zu berücksichtigen. Daneben sind im Bereich der kalkulatorischen Kosten durch zusätzlich
fertig gestellte Kanalbaumaßnahmen höhere Kosten bei den Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung anzusetzen.
Diese sind:
Zum Steinbruch (Kleinhau)
Erneuerung Kanalnetz (Hürtgen, Kleinhau, Vossenack)
Am Dorfplatz (Brandenberg)
Kanalhausanschlüsse
Es ergeben sich für 2010 folgende Gebührensätze:
Niederschlagswasser
Grundgebühr
Flächengebühr
66,00 €
0,74 €
Schmutzwasser
Grundgebühr
Verbrauchsgebühr
84,00 €
3,37 €
alternativ
Niederschlagswasser
Grundgebühr
Flächengebühr
75,00 €
0,72 €
Schmutzwasser
Grundgebühr
Verbrauchsgebühr
93,00 €
3,30 €
Der Alternativvorschlag sieht höhere Grundgebühren auf der Basis des Fixkostenanteils vor. Damit verbunden wäre eine Senkung der Flächen- und Verbrauchsgebühr.
Zudem ist die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung überarbeitet worden. Sie entspricht
weitgehend der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 19.03.2008. Die
neuen Gebührensätze sind hierin unter den §§ 6 und 7 aufgeführt. Die Faktoren für die Abschläge
beim Niederschlagswasser sind hier unter § 5 Absatz 6 benannt.
Auf folgende Abschläge hat sich der Arbeitskreis verständigt:
Altstadtpflaster / Rasengittersteine
Öko- / Sickerpflaster
Gründächer
50 % auf die Fläche
50 % auf die Fläche
50 % auf die Fläche
Bei Regenwassernutzungsanlagen für den Hausgebrauch wird ein Abschlag in Höhe von 10 m² je
m³ Zisternenvolumen auf die eingeleitete Fläche bis zu einer maximalen Höhe von 50 % der eingeleiteten Fläche gewährt. Voraussetzung ist eine Mindestgröße der Zisterne von 5 m³.
Die Abschläge werden nur auf Antrag gewährt.
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Die erstellten Gebührenbedarfsberechungen auf der Grundlage von Kosten und Erlöse für die
Jahre 2009 und 2010 sind richtig.
Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt:
(1) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser im Jahre 2009 84,00 €
und im Jahre 2010 84,00 €
(2) Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 2009 3,32 € und im Jahre 2010 3,37 €
(3) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser im Jahre 2009
66,00 € und Im Jahre 2010 66,00 €
(4) Die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt für 2009 0,71 € und im Jahre 2010
0,74 €
-2-
Der Erlass einer neuen Gebührensatzung laut Anlage 3.
Oder:
Alternative 2:
Die erstellten Gebührenbedarfsberechungen auf der Grundlage von Kosten und Erlöse für die
Jahre 2009 und 2010 sind richtig.
Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt:
(5) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser im Jahre 2009 84,00 €
und im Jahre 2010 93,00 €
(6) Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 2009 3,32 € und im Jahre 2010 3,30 €
(7) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser im Jahre 2009
66,00 € und Im Jahre 2010 75,00 €
(8) Die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt für 2009 0,71 € und im Jahre 2010
0,72 €
Der Erlass einer neuen Gebührensatzung laut Anlage 4.
Die Abrechnung der Vorausleistungsgebühren 2009 erfolgt mit dem Jahresanfangsbescheid 2010.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3-
(Bürgermeister)