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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2009 und 2010 sowie Erlass einer neuen Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2009 und 2010 sowie Erlass einer neuen Gebührensatzung) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2009 und 2010 sowie Erlass einer neuen Gebührensatzung) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2009 und 2010 sowie Erlass einer neuen Gebührensatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 22.09.2009 89/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Kw/zie Herr Kowalke Aktenzeichen: III Abwassergebühr u. Gebührensatzung 10.09.2009 Datum: Bezeichnung Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2009 und 2010 sowie Erlass einer neuen Gebührensatzung Sachverhalt: Bezug nehmend auf den Ratsbeschluss vom 18.12.2008 wurde vom Rat zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2009 eine Vorausleistungsgebühr sowohl für das Schmutzals auch für das Niederschlagswasser beschlossen. In der beiliegenden Gebührenkalkulation sind die maßgeblichen Änderungen dargestellt. Zwischen Dezember 2008 und September 2009 hat der vom Rat gebildete Arbeitskreis mehrmals ausführlich über die Veränderungen im Gebührenbildungsprozess beraten. Das hieraus resultierende, abgestimmte Ergebnis ist in der Gebührenkalkulation (Anlage 1) dargestellt. Wie beim Schmutzwasser soll neben der Verbrauchsgebühr eine Grundgebühr eingeführt werden. Hiermit soll der solidarischen Finanzierung der Abwasserbeseitigung Rechnung getragen werden. Wie bei der anliegenden Gebührenkalkulation zu entnehmen ist, ergeben sich für 2009 folgende Gebührensätze, wenn man 50 % der Fixkosten als Grundgebühr zugrunde legt. Niederschlagswasser Grundgebühr Flächengebühr 66,00 € 0,71 € Schmutzwasser Grundgebühr Verbrauchsgebühr 84,00 € 3,32 € Für das Jahr 2010 sind gegenüber der Kalkulation 2009 grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen zu erwarten. Allerdings sind die normalen Kostensteigerungen im Personal- und Sachaufwand zu berücksichtigen. Daneben sind im Bereich der kalkulatorischen Kosten durch zusätzlich fertig gestellte Kanalbaumaßnahmen höhere Kosten bei den Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung anzusetzen. Diese sind: Zum Steinbruch (Kleinhau) Erneuerung Kanalnetz (Hürtgen, Kleinhau, Vossenack) Am Dorfplatz (Brandenberg) Kanalhausanschlüsse Es ergeben sich für 2010 folgende Gebührensätze: Niederschlagswasser Grundgebühr Flächengebühr 66,00 € 0,74 € Schmutzwasser Grundgebühr Verbrauchsgebühr 84,00 € 3,37 € alternativ Niederschlagswasser Grundgebühr Flächengebühr 75,00 € 0,72 € Schmutzwasser Grundgebühr Verbrauchsgebühr 93,00 € 3,30 € Der Alternativvorschlag sieht höhere Grundgebühren auf der Basis des Fixkostenanteils vor. Damit verbunden wäre eine Senkung der Flächen- und Verbrauchsgebühr. Zudem ist die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung überarbeitet worden. Sie entspricht weitgehend der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 19.03.2008. Die neuen Gebührensätze sind hierin unter den §§ 6 und 7 aufgeführt. Die Faktoren für die Abschläge beim Niederschlagswasser sind hier unter § 5 Absatz 6 benannt. Auf folgende Abschläge hat sich der Arbeitskreis verständigt: Altstadtpflaster / Rasengittersteine Öko- / Sickerpflaster Gründächer 50 % auf die Fläche 50 % auf die Fläche 50 % auf die Fläche Bei Regenwassernutzungsanlagen für den Hausgebrauch wird ein Abschlag in Höhe von 10 m² je m³ Zisternenvolumen auf die eingeleitete Fläche bis zu einer maximalen Höhe von 50 % der eingeleiteten Fläche gewährt. Voraussetzung ist eine Mindestgröße der Zisterne von 5 m³. Die Abschläge werden nur auf Antrag gewährt. Beschlussvorschlag: Alternative 1: Die erstellten Gebührenbedarfsberechungen auf der Grundlage von Kosten und Erlöse für die Jahre 2009 und 2010 sind richtig. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt: (1) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser im Jahre 2009 84,00 € und im Jahre 2010 84,00 € (2) Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 2009 3,32 € und im Jahre 2010 3,37 € (3) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser im Jahre 2009 66,00 € und Im Jahre 2010 66,00 € (4) Die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt für 2009 0,71 € und im Jahre 2010 0,74 € -2- Der Erlass einer neuen Gebührensatzung laut Anlage 3. Oder: Alternative 2: Die erstellten Gebührenbedarfsberechungen auf der Grundlage von Kosten und Erlöse für die Jahre 2009 und 2010 sind richtig. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt: (5) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser im Jahre 2009 84,00 € und im Jahre 2010 93,00 € (6) Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 2009 3,32 € und im Jahre 2010 3,30 € (7) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser im Jahre 2009 66,00 € und Im Jahre 2010 75,00 € (8) Die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt für 2009 0,71 € und im Jahre 2010 0,72 € Der Erlass einer neuen Gebührensatzung laut Anlage 4. Die Abrechnung der Vorausleistungsgebühren 2009 erfolgt mit dem Jahresanfangsbescheid 2010. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3- (Bürgermeister)