Daten
Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
07.10.10, 04:44
Aktualisiert
07.10.10, 04:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 06.10.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 6. Sitzung des Hauptausschusses
vom Dienstag, den 21.09.2010 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
12.
Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Hessenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus
Flurstück 691
Vorlagennummer: 177/2010
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Die Straßen- und Wegefläche in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus Flurstück 691
(Gemeindestraße), die in dem als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt ist, hat aus
städtebaulicher Sicht keine Verkehrsbedeutung mehr, da die Erreichbarkeit der beiden hieran angrenzenden
Garagen nach künftigem Erwerb der einzuziehenden Fläche durch die Eigentümer dieser
Garagengrundstücke (Gemarkung Keldenich Flur 11 Flurstücke 696 und 695) gewährleistet bleibt.
Die vorbezeichnete Straßen- und Wegefläche wird daher gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen. Die
Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu
machen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)