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Beschlusstext (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Hessenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus Flurstück 691)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
07.10.10, 04:44
Aktualisiert
07.10.10, 04:44
Beschlusstext (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Hessenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus Flurstück 691)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 06.10.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 21.09.2010 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 12. Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Hessenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus Flurstück 691 Vorlagennummer: 177/2010 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Die Straßen- und Wegefläche in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 11 Teilfläche aus Flurstück 691 (Gemeindestraße), die in dem als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt ist, hat aus städtebaulicher Sicht keine Verkehrsbedeutung mehr, da die Erreichbarkeit der beiden hieran angrenzenden Garagen nach künftigem Erwerb der einzuziehenden Fläche durch die Eigentümer dieser Garagengrundstücke (Gemarkung Keldenich Flur 11 Flurstücke 696 und 695) gewährleistet bleibt. Die vorbezeichnete Straßen- und Wegefläche wird daher gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen. Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)