Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
26.03.14, 06:07
Aktualisiert
26.03.14, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 12.02.2014
14
Antrag bzgl. Verkehrssicherheitsmaßnahmen in E.- Kierdorf 386/2013
Auf Antrag des StV Küpper, Heinz soll der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Herr Groschek zu einem Ortstermin eingeladen werden.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Landesbetrieb Straßen als Baulastträger der Straße
auf eine kurzfristige Terminierung der Straßendeckensanierung der Friedrich- Ebert Straße zu
drängen.
Auf Antrag des StV Schmidt, Franz soll die städtische Genehmigung für das Abpollern mit
Baumstämmen in Höhe der Einfahrt des Grundstücks Friedrich- Ebert- Straße 104 (Forstbetrieb)
widerrufen werden. Die Baumstämme sollen entfernt werden.
Die Verwaltung wird mit der Überprüfung beauftragt, in wie Weit im Engstellenbereich vom
Kocherbachweg bis zum Roggendorfer Weg zumindest auf einer Straßenseite (entlang der
Bäckerei und Apotheke) eine Gehweganlage in ausreichender Breite angelegt werden kann. Bei
der Überprüfung zur Anlage eines ausreichend breiten durchgängigen Gehweges in diesem
Bereich sollte gleichzeitig die Möglichkeit zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges untersucht
werden. Hierzu soll die Verwaltung ggfl. in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro dem
Landesbetrieb eine Entwurfskizze als Lösungsvorschlag vorlegen. Dieser soll den Bürgern
bekannt gegeben werden.
Die Fahrbahnmarkierungen auf der Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt zwischen den beiden
Kreisverkehrsplätzen in Höhe der Kreisstraße K 46 (Berrenrather Straße/Goldenbergstraße) und
der Landesstraße L 495 soll erneuert werden. Auf Vorschlag des Landesbetriebes soll die
vorhandenen Linksabbiegerspur demarkiert und die beidseitigen Angebotsstreifen für die
Radfahrer markiert werden. Da die Fahrbahn in einem Teilbereich die notwendige Breite hat, soll
auf der westlichen Fahrbahnseite von Haus Nr.95 bis Haus Nr.101 zusätzlich einen Parkstreifen
(ca. sieben Parkplätze) aufmarkiert werden.
Bzgl der unzureichenden Beleuchtungssituation am Kreisverkehrsplatz L 495/ L 163 (Lidlkreisel)
wird die Verwaltung beauftragt, die jeweilige räumliche Zuständigkeit (Stadt Kerpen / Stadt
Erftstadt) zu klären.
Vertagt in die nächste Sitzung
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 12.02.2014
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