Daten
Kommune
Kall
Größe
181 kB
Erstellt
07.11.14, 18:08
Aktualisiert
21.11.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
204/2014
02.12.2014
Vorlage erstellt:
06.11.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 15
3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 "Oben im Auel" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
vom 20.11.2014 –TOP 11- beschließt der Rat die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Planungsbüro einen Entwurf für die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ zu erarbeiten.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Mit der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wurden bereits Teilflächen des dortigen Gewerbegebietes in „Mischgebiet“ bzw. in „Grün- und Ausgleichsfläche“
umgewandelt.
Nunmehr ist es beabsichtigt, die derzeit noch gewerblich genutzten Flächen entsprechend umzuwandeln, so dass auch hier eine Wohnnutzung mit ggf. kleinflächigem Einzelhandel ermöglicht
wird. Hierfür ist eine weitere Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ erforderlich.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
Vorlagen-Nr. 204/2014
Seite 2
Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro hat in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung,
Tourismus und Wirtschaftsförderung zu der beabsichtigten Umnutzung bzw. Bebauungsplanänderung vortragen.
Vorlagen-Nr. 204/2014
Seite 3
Vorlagen-Nr. 204/2014
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
204/2014
20.11.2014
Vorlage erstellt:
06.11.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Tischvorlage
TOP 11
3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 "Oben im Auel" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat die
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1
BauGB zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Planungsbüro einen Entwurf für die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ zu erarbeiten.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Mit der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wurden bereits Teilflächen des dortigen Gewerbegebietes in „Mischgebiet“ bzw. in „Grün- und Ausgleichsfläche“
umgewandelt.
Nunmehr ist es beabsichtigt, die derzeit noch gewerblich genutzten Flächen entsprechend umzuwandeln, so dass auch hier eine Wohnnutzung mit ggf. kleinflächigem Einzelhandel ermöglicht
wird. Hierfür ist eine weitere Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ erforderlich.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
Vorlagen-Nr. 204/2014
Seite 5
Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro wird in der Sitzung zu der beabsichtigten Umnutzung
bzw. Bebauungsplanänderung vortragen.