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Beschlusstext (Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
26.03.14, 06:07
Aktualisiert
26.03.14, 06:07
Beschlusstext (Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008) Beschlusstext (Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 12.02.2014 8.1 Anregung bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Ortseingang von Blessem, Beschluss des BA Straßen vom 29.01.2008, Vorlage 16/2008 399/2013 1. Ergänzung Auf Antrag der StV Siebolds, Claudia soll auf eine Versetzung des Zonenschildes für die 30 kmGeschwindigkeitsbegrenzung am Ortseingang von Blessem verzichtet werden. Auf Grund des Abstimmungsergebnisses soll demnach das Zonenschild für die 30 kmGeschwindigkeitsbegrenzung am Ortseingang von Blessem, welches zur Zeit hinter der Einmündung Wilfred-Neumann-Straße steht, vor diese Einmündung gesetzt werden. 5 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Der Antrag 399/2013, 1. Ergänzung wird dem Betriebsausschuss Straßen mit folgenden Vorschlägen empfohlen: Entsprechend dem Vorschlag der Teilnehmer des Ortstermin soll hinsichtlich der Beleuchtung eine Verbesserung geschaffen werden. Dies soll durch die Aufstellung von zwei zusätzlichen Straßenleuchten erfolgen. Zum einen soll auf der westlichen Seite (gegenüber der Einmündung der Wilfred-Neumann-Straße) in Höhe der Querungshilfe eine zusätzliche Laterne aufgestellt werden. Weiterhin soll an der Abbiegerspur bzw. an der Abfahrtsrampe zur B 265 im Verlauf des östlichen Geh- und Radweges an der Frauenthaler Strasse in Höhe der dortigen Querungshilfe eine weitere Straßenleuchte zusätzlich aufgestellt werden. Da in Höhe der Einmündung Wilfred-Neumann-Straße der Radweg aus Richtung Liblar endet, soll der Radfahrer in Fahrtrichtung Ortsmitte Blessem mit Beginn der Tempo 30-Zone auf der Fahrbahn weiterfahren. Um ihm einen gesicherten Übergang vom Radweg in die Fahrbahn zu gewährleisten, soll hier hinter dem Einmündungsbereich eine Furtmarkierung auf der Fahrbahn in einer Länge von ca. 10 Metern markiert werden. Die in diesem Bereich auf der Fahrbahn angeordneten beiden Parkplätze sollen demarkiert werden. Entsprechend der Anregung des Ortsbürgermeisters soll am Ortseingang von Blessem Tempo 30 Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht werden. Im Einvernehmen mit dem Antragsteller soll auf die Markierung eines Zebrastreifens verzichtet werden. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 12.02.2014 Seite 2