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Beschlusstext (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
07.10.10, 04:44
Aktualisiert
07.10.10, 04:44
Beschlusstext (Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 06.10.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 21.09.2010 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13. Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 Vorlagennummer: 178/2010 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Die Wegefläche, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 (Gemeindestraße), die in dem als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt ist, hat aus städtebaulicher Sicht keine Verkehrsbedeutung mehr, da diese als Grünfläche angelegte Teilfläche für die fußläufige Erreichbarkeit der durch den Pfauenweg erschlossenen Grundstücke nicht benötigt wird. Die vorbezeichnete Wegefläche soll gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen werden. Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsabsicht mit dem Hinweis öffentlich bekannt zu machen, dass gegen die beabsichtigte Einziehung innerhalb von drei Monaten Einwendungen erhoben werden können. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)