Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
46 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 46 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 22.09.2009 84/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 07.09.2009 Bezeichnung 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Sachverhalt: Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 2 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 15.09.2009 (Beschlussvorlage 75/2009). Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses bitte ich, nachfolgenden Beschluss zu fassen. Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Höhenerlebnispfades auf dem Waldgrundstück Gemarkung Vossenack, Flur 9, Nr. 22 (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für die Bauleitplanung vom Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde getragen werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein (Kosten für die Bauleitplanung werden vom Regionalforstamt getragen.) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. -1 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)