Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
46 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
22.09.2009
84/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
07.09.2009
Bezeichnung
7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im
Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 2 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 15.09.2009
(Beschlussvorlage 75/2009).
Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses bitte ich, nachfolgenden
Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Höhenerlebnispfades auf dem Waldgrundstück Gemarkung Vossenack, Flur 9, Nr. 22 (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
BauGB). Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für die Bauleitplanung vom Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde getragen werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein (Kosten für die Bauleitplanung werden vom Regionalforstamt getragen.)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
-1 -
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)