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Beschlusstext (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Helmeshof" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
29.09.2010
Erstellt
19.10.10, 07:17
Aktualisiert
19.10.10, 07:17
Beschlusstext (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Helmeshof"
hier: Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 18.10.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Mittwoch, den 29.09.2010 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Helmeshof" hier: Feststellungsbeschluss Vorlagennummer: 197/2010 Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 160/210 – Listen 1 und 2) und öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 197/2010 – Liste 1) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 Abs. 5 BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 3. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ wird der Regionalplanungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)