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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/ 115 "Helmeshof" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
50 kB
Datum
29.09.2010
Erstellt
19.10.10, 07:17
Aktualisiert
19.10.10, 07:17
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/ 115 "Helmeshof"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 18.10.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Mittwoch, den 29.09.2010 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/ 115 "Helmeshof" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Vorlagennummer: 198/2010 Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 161/2010 – Listen 1 und 2) öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 198/2010 – Liste 1) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den o.g. Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ mit textlichen Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen wird gemäß den §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW vom vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht (gemäß § 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 2a BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) werden zur Kenntnis genommen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)