Daten
Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 05.11.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 05.10.2010 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
21.
Einziehung städtischer Straßen- und Wegeflächen
hier: Teilstück des Pfauenweges in Wesseling, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus
Flurstück 1832
Vorlagennummer: 178/2010
Auf Empfehlung des Hauptausschusses vom 21.09.2010 wird beschlossen:
Die Wegefläche, Gemarkung Keldenich Flur 8 Teilfläche aus Flurstück 1832 (Gemeindestraße), die in dem
als Anlage zur Vorlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellt ist, hat aus städtebaulicher Sicht keine
Verkehrsbedeutung mehr, da diese als Grünfläche angelegte Teilfläche für die fußläufige Erreichbarkeit der
durch den Pfauenweg erschlossenen Grundstücke nicht benötigt wird.
Die vorbezeichnete Wegefläche soll gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) eingezogen werden.
Die Verwaltung wird angewiesen, die Einziehungsabsicht mit dem Hinweis öffentlich bekannt zu machen,
dass gegen die beabsichtigte Einziehung innerhalb von drei Monaten Einwendungen erhoben werden
können.
Einstimmig, 0 Enthaltungen