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Beschlusstext (7. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling vom 01.12.1997)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
51 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Beschlusstext (7. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling vom 01.12.1997)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 05.11.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 05.10.2010 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. 7. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling vom 01.12.1997 Vorlagennummer: 203/2010 Auf Empfehlung des Satzungsbeschluss: Hauptausschusses vom 21.09.2010 fasst der Rat folgenden Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) und der §§ 3 und 20 Absatz 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 5. Oktober 2010 folgende Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling beschlossen: Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 78 €, b) zwei Hunde gehalten werden 90 € je Hund, c) drei und mehr Hunde gehalten werden 102 € je Hund, d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 624 €, e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 900 € je Hund. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. 34 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen