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Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 05.11.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 05.10.2010 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 80/2010 Sodann wird beschlossen: § 12 Abs. 2 Ziffer 8 erhält folgende Fassung: „die Stundung (einschließlich Verrentung und Zulassung von Ratenzahlungen) bei privat- und öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt bis zu 15.000 €, in unbegrenzter Höhe, wenn der Stundungszeitraum ein Jahr nicht übersteigt oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen kein Ermessensspielraum hinsichtlich der Entscheidung besteht,“. § 12 Abs. 2 Ziffer 9 erhält folgende Fassung: „die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen der Stadt bis zu 7.500 € sowie von Forderungen in unbegrenzter Höhe, wenn auf Grund gesetzlicher Bestimmungen kein Ermessensspielraum hinsichtlich der Entscheidung besteht,“. Einstimmig, 0 Enthaltungen