Daten
Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 05.11.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 05.10.2010 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
11.
Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 80/2010
Sodann wird beschlossen:
§ 12 Abs. 2 Ziffer 8 erhält folgende Fassung: „die Stundung (einschließlich Verrentung und
Zulassung von Ratenzahlungen) bei privat- und öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt bis
zu 15.000 €, in unbegrenzter Höhe, wenn der Stundungszeitraum ein Jahr nicht übersteigt oder
auf Grund gesetzlicher Bestimmungen kein Ermessensspielraum hinsichtlich der Entscheidung
besteht,“.
§ 12 Abs. 2 Ziffer 9 erhält folgende Fassung: „die Niederschlagung und den Erlass von
Forderungen der Stadt bis zu 7.500 € sowie von Forderungen in unbegrenzter Höhe, wenn auf
Grund gesetzlicher Bestimmungen kein Ermessensspielraum hinsichtlich der Entscheidung
besteht,“.
Einstimmig, 0 Enthaltungen