Daten
Kommune
Wesseling
Größe
50 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 05.11.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 05.10.2010 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
23.
Einführung der Ehrenamtskarte des Landes NordrheinWestfalen in Wesseling
Drucksache 196/2010
23.1.
Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling
Vorlagennummer: 196/2010 1. Ergänzung
Sodann wird auf Empfehlung des Hauptausschusses vom 21.09.2010 sowie des Ausschusses für
Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren vom 22.09.2010 und unter Einbeziehung der o.g.
Ergänzung folgendes beschlossen:
Die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling wird eingeführt. Damit
verbundene finanzielle Vergünstigungen der Stadt stehen aufgrund der gegenwärtigen
Haushaltslage unter dem Vorbehalt ihrer haushaltsrechtlichen Unbedenklichkeit (§ 82 GO NRW).
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW abzuschließen.
Weiterhin werden die als Anlage zu der Vorlage beigefügten „Richtlinien für die Ausstellung der
Ehrenamtskarte des Landes NRW in Wesseling“ beschlossen.
Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten, wenn es die Haushaltslage der Stadt zulässt, Vergünstigungen
beim Besuch städtischer Einrichtungen, über die der Rat jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres
entscheidet.
Für das Kalenderjahr 2011 wird den Inhabern der Ehrenamtskarte folgende Ermäßigung gewährt:
a)
Die jährliche Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Stadtbücherei wird um 6,00 € (auf 6,00 €)
ermäßigt.
b)
Die Eintrittspreise für das Gartenhallenbad werden wie folgt ermäßigt:
1.
2.
Einzelkarte um 0,50 € (auf 3,50 €)
Zehnerkarte um 4,00 € (auf 30,00 €)
Einstimmig, 1 Enthaltung