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Beschlusstext (Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung -)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
183 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Beschlusstext (Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung -) Beschlusstext (Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung -) Beschlusstext (Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung -) Beschlusstext (Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung -)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 05.11.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 05.10.2010 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung Vorlagennummer: 186/2010 Auf Empfehlung des Satzungsbeschluss: Hauptausschusses vom 21.09.2010 fasst der Rat folgenden Aufgrund des § 7 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) - in der jeweils geltenden Fassung - und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712 / SGV NRW 610) - in der jeweils geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 5. Oktober 2010 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren beschlossen: Artikel 1 § 3 Ziffer 3. erhält folgende Fassung: „besondere Leistungen für den Personenkreis, der von dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen oder von dem Gesetz zur Regelung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes betroffen wird;“ Artikel 2 Der Gebührentarif gemäß § 1 Abs. 1 - Anlage zur Satzung - erhält folgende Fassung: Tarif-Stelle Gegenstand 1. 1.1 1.1 Gebühr € Abschriften und Auszüge A B Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache für jede angefangene Seite (die Gebühr gilt auch für Abdrucke, die auf mechanischem Wege hergestellt werden, ausgenommen Fotokopien) Für Durchschriften, die in einem Arbeitsgang mit Originalschreiben hergestellt werden, für jede angefangene Seite 4,00 1,50 1.1 C 1.2 1.3 1.3 A B 1.4 A 1.4 B 2. 3. 4. 4.1 4.2 5. 6. 7. 7.1 7.2 7.3 8. 9. 10. Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010 Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind, für jede angefangene Seite Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergleichen wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird, für jede angefangene Seite Bei Herstellung von Fotokopien schwarz-weiss für jede Seite bis zum Format DIN A 4 Bei Herstellung von Fotokopien schwarz-weiss für jede Seite ab Format DIN A 3 Bei Herstellung von Fotokopien farbig für jede Seite bis zum Format DIN A 4 Bei Herstellung von Fotokopien farbig für jede Seite ab Format DIN A 3 Für schriftliche Auskünfte, soweit sie in diesem Tarif nicht besonders aufgeführt sind, wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben. Sie beträgt für jede angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit Für schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung für jede angefangene Seite Beglaubigungen Von Unterschriften oder Handzeichen Von Abschriften, Auszügen, Fotokopien, Zeichnungen, Plänen für jede Seite Abgabe von ortsrechtlichen Vorschriften je angefangene Seite Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit auf die Erteilung kein Rechtsanspruch besteht und nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit Abgabe von Erklärungen Für die Erteilung von Vorrangeinräumungen, Löschungsbewilligungen Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z. B. Bescheinigungen zum Nichtbestehen bzw. Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB) Für die Erteilung einer Zweitausfertigung vorstehender Erklärungen Zweitausfertigungen von Fischereischeinen Zweitausfertigungen von Impfscheinen Ersatzausfertigungen von Lohnsteuerkarten 4,00 15,00 0,50 1,00 1,00 2,00 12,00 2,00 1,50 3,00 0,50 20,00 15,00 15,00 7,50 5,00 5,00 5,00 Seite 2 11. 11.1 11.2 12. 13. 14. 15. 16. 16.1 16.2 16.2 16.2 16.2 16.2 16.2 16.3 16.4 17. 17.1 17.2 18. 18.1 18.2 18.3 19. 19.1 19.2 19.3 19.4 19.5 Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010 A B C D E Ausfertigung einer Meldebescheinigung Original Mehrausfertigung pro Stück Ausstellungsbescheinigungen von Fundsachen Zweitausfertigung einer Kassenquittung Zweitausfertigung von Schulabgangs- bzw. Schulabschlusszeugnissen Auskünfte nach dem Landesdatenschutzgesetz Feststellungen aus Konten und Akten Grundsätzlich je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit Bereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme und zum Anfertigen von Zeichnungen oder Fotokopien 1 Aktenordner 2 – 3 Aktenordner 4 – 5 Aktenordner 6 – 7 Aktenordner über 7 Aktenordner Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen und archivarische Hilfsmittel erfordern, für jede halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit Archivaliensendungen (in der Regel bis zu 3 Archivalieneinheiten und im Umfang von einem Archivkarton) für jede Sendung zuzüglich der entstehenden Verpackungs- und Portokosten Genehmigungen und Überwachung von Arbeiten, die für die Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Friedhöfen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden Je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit Mindestens jedoch Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit Auszüge aus Bebauungsplänen Planausdrucke DIN A 4 DIN A 3 DIN A 2 DIN A 1 DIN A 0 3,00 1,50 2,50 1,50 3,00 5,00 10,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 15,00 6,00 9,00 18,00 18,00 18,00 12,00 5,00 8,00 10,00 12,50 17,00 Seite 3 20. 20.1 A B C D E 20.2 A B C 21. 21. 21. 22. A B Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen Für jedes bedruckte oder vervielfältigte Blatt in der Größe DIN A 4 pro Blatt bis zu 20 Stück bis zu 40 Stück bis zu 60 Stück bis zu 80 Stück über 80 Stück Für jede Fotokopie über DIN A 3 bis zu DIN A 2 über DIN A 2 bis zu DIN A 1 über DIN A 1 bis zu DIN A 0 Erteilung eines Straßenhöhenscheines für zwei Höhen für jede weitere Höhe Genehmigung einer Ausnahme vom Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum 0,30 0,28 0,26 0,24 0,22 1,70 2,40 4,20 7,50 5,00 20,00 Artikel 3 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010 Seite 4