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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 "Mackenbrede" im Ortsteil Greste im Bereich der Kantstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,4 kB
Datum
29.04.2010
Erstellt
10.06.10, 21:22
Aktualisiert
10.06.10, 21:22
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 "Mackenbrede" im Ortsteil Greste im Bereich der Kantstraße)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 3. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 29.04.2010: 4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 "Mackenbrede" im Ortsteil Greste im Bereich der Kantstraße Von Seiten der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass im Hochbau- und Planungsausschuss beschlossen worden sei, in allen neuen Bebauungsplänen und bei Änderungen, Einfriedungen zu öffentlichen Straßenflächen grundsätzlich bis 0,80 m zuzulassen. Dieser Beschluss sei gefasst worden, um eine Einheitlichkeit hinsichtlich Einfriedungen in den überplanten Bereichen des Gemeindegebietes zu erreichen. Die Beschlussempfehlung der Verwaltung widerspreche diesem Ausschussbeschluss. Die Verwaltung begründet ihre Beschlussempfehlung damit, dass es sich hier um ein Grundstück zwischen zwei Verkehrsflächen handelt. Der Antragsteller und auch die Nachbarn erschließen über die Kantstraße und nicht über die Waldstraße. Verwaltungsseitig sei kontrovers über den vorliegenden Antrag diskutiert worden und es wird die Meinung vertreten, dass die vom Ausschuss beschlossene Einfriedungshöhe von 0,80 m an öffentlichen Straßenflächen überwiegend im Zusammenhang mit den Grundstückszufahrten, -erschließungen zu sehen sei. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag zuzustimmen. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne hält die beantragte Zaunanlage und somit die Bebauungsplanänderung aus Gründen der Verkehrssicherheit, hinsichtlich der mikroklimatischen Aspekte und letztendlich auch aus optischen Aspekten für nicht sinnvoll. Die SPD-Fraktion beurteilt diesen Bereich genau wie die Verwaltung als einen Sonderbereich. Durch die bestehende Zaunanlage, welche mit Abstand zur Straße und in versetzter, abwechslungsreicher und begrünter Bauweise errichtet wurde, werde die Verkehrssicherheit nicht in Frage gestellt, zumal die Zufahrt von der Kantstraße erfolgt. Der Garten des Antragstellers grenzt direkt an die Waldstraße und der Zaun solle nun als Schutz vor dem mittlerweile starken Verkehrsaufkommen dienen. Die SPD-Fraktion gibt bei einer heutigen Ablehnung zu bedenken, dass der Abriss der Zaunanlage die Konsequenz sei. Auf Wunsch der CDU-Fraktion unterbricht AV Herr Puchert-Blöbaum die Sitzung von 18.15 Uhr bis 18.20 Uhr. Im Anschluss erklärt die CDU-Fraktion, dass ihrerseits noch Beratungsbedarf bestehe. In dem Zusammenhang beantragt sie eine Übersicht über Teilbereiche im Gemeindegebiet, wo mit ähnlichen Ausnahmesituationen gerechnet werden müsse. Auf die Frage der SPD-Fraktion, in welchem Ausmaß eine Bebauungsplanänderung erfolgen solle, erklärt die Verwaltung, dass der Ausschuss den Umfang der Änderung bestimmen könne. Hier seien verschiedene Varianten denkbar, z.B. die textliche Änderung für den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder eine Änderung beschränkt auf einen oder mehrere Teilbereiche. Im Anschluss an die Ausführungen beschließt der Ausschuss, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.