Daten
Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 05.11.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 05.10.2010 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
18.
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Helmeshof"
hier: Feststellungsbeschluss
Vorlagennummer: 197/2010
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Stellungnahmen zur
-
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1, § 4
Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 160/210 – Listen 1 und 2) und
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB (Beschlussvorlage 197/2010 – Liste 1)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Die in der Sitzung vorliegende 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ wird
festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 Abs. 5 BauGB beigefügte Begründung,
einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 6
Abs. 5 BauGB) werden zur Kenntnis genommen.
3. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ wird der
Regionalplanungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Einstimmig, 0 Enthaltungen