Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Anliegerbeschwerden im Zusammenhang mit den ÖPNV-Baumaßnahmen an der Hauptstraße in Asemissen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,7 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
06.12.10, 21:19
Aktualisiert
06.12.10, 21:19
Beschlußtext (Anliegerbeschwerden im Zusammenhang mit den ÖPNV-Baumaßnahmen an der Hauptstraße in Asemissen)

öffnen download melden Dateigröße: 6,7 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 24.11.2010: 4. Anliegerbeschwerden im Zusammenhang mit den ÖPNV-Baumaßnahmen an der Hauptstraße in Asemissen AV Herr Habicht nimmt Bezug auf den vorab durchgeführten Ortstermin und legt dar, dass ein Anlieger ein Gutachten vorliegen hat, wonach lt. Empfehlungen des Blindenvereines eine Höhe von 3 cm ausreichend sei. Herr Wehmeier führt aus, dass die Verwaltung bei der Ausführung an die Vorgaben von Straßen.NRW gebunden ist. Er bestätigt die Aussage des Anwohners, dass es an anderen Stellen Inseln mit unterschiedlichen Bauarten gibt. Jedoch werden im Laufe der Zeit andere Vorgaben an die Bauwerke gestellt, so dass die Inseln beim heutigen Bau von bereits bestehenden Querungshilfen abweichen. Nach aktuellem Stand müssen die Inseln sowohl die Vorraussetzungen für Sehbehinderte als auch für Rollatorenführer mit sich bringen. Die aktuellen Anforderungen betragen gem. Straßen. NRW mindestens 6 cm. Im vorliegenden Fall ist bereits eine Ausnahme gemacht und die Höhe auf 4,5 cm reduziert. Eine weitere Absenkung ist ausgeschlossen, da diese zur Verschlechterung der Situation für Rollatorenfahrer führt. Beschluss: Nach kurzer Diskussion stellt der Ausschuss fest, dass im vorliegenden Fall keine Empfehlung ausgesprochen werden kann, da die Gemeinde an die Vorgaben von Straßen.NRW gebunden ist. Beratungsergebnis: