Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
25.06.2009
54/2009
Bemerkungen
TOP
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen:
Datum:
öffentlich
I
Herr Riester
I Rie/Be
25.05.2009
Bezeichnung
Offene Ganztagsgrundschulen (OGS) in Hürtgenwald;
hier: Beschluss einer neuen Benutzungs- und Gebührensatzung
Sachverhalt:
In der 33. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 02.04.2009 wurde einstimmig beschlossen, die Einkommensgrenze bei der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an den Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald von
12.271,00 € auf 20.000,00 € zu erhöhen.
Als Anlage ist ein Entwurf der Benutzungs- und Gebührensatzung mit der gewünschten Änderung
in § 6 Abs. 2 beigefügt. Durch diese Erhöhung der Einkommensgrenze von 12.271,00 € auf
20.000,00 € profitieren nach derzeitigem Teilnehmerstand vier Erziehungsberechtigte, die nach
bisheriger Regelung einen monatlichen Elternbeitrag in Höhe von 30,00 € zu zahlen haben. Es ist
daher im kommenden Schuljahr 2009/2010 mit einer Verringerung der Elternbeitragshöhe in Höhe
von ca. 1.500,00 € (4 x 30,00 € x 12 Monate = 1.440,00 €) zu Lasten der Gemeinde Hürtgenwald
zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die mit der Vorlage übersandte Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der
Gemeinde Hürtgenwald und beauftragt den Bürgermeister, das Weitere zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
ca. 1.500,0 €
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
(Bürgermeister)
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