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Beschlussvorlage (Offene Ganztagsgrundschulen (OGS) in Hürtgenwald; hier: Beschluss einer neuen Benutzungs- und Gebührensatzung )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Offene Ganztagsgrundschulen (OGS) in Hürtgenwald;
hier: Beschluss einer neuen Benutzungs- und Gebührensatzung ) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsgrundschulen (OGS) in Hürtgenwald;
hier: Beschluss einer neuen Benutzungs- und Gebührensatzung )

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 25.06.2009 54/2009 Bemerkungen TOP Fachbereich: Sachbearbeiter: Aktenzeichen: Datum: öffentlich I Herr Riester I Rie/Be 25.05.2009 Bezeichnung Offene Ganztagsgrundschulen (OGS) in Hürtgenwald; hier: Beschluss einer neuen Benutzungs- und Gebührensatzung Sachverhalt: In der 33. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 02.04.2009 wurde einstimmig beschlossen, die Einkommensgrenze bei der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an den Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald von 12.271,00 € auf 20.000,00 € zu erhöhen. Als Anlage ist ein Entwurf der Benutzungs- und Gebührensatzung mit der gewünschten Änderung in § 6 Abs. 2 beigefügt. Durch diese Erhöhung der Einkommensgrenze von 12.271,00 € auf 20.000,00 € profitieren nach derzeitigem Teilnehmerstand vier Erziehungsberechtigte, die nach bisheriger Regelung einen monatlichen Elternbeitrag in Höhe von 30,00 € zu zahlen haben. Es ist daher im kommenden Schuljahr 2009/2010 mit einer Verringerung der Elternbeitragshöhe in Höhe von ca. 1.500,00 € (4 x 30,00 € x 12 Monate = 1.440,00 €) zu Lasten der Gemeinde Hürtgenwald zu rechnen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die mit der Vorlage übersandte Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald und beauftragt den Bürgermeister, das Weitere zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € ca. 1.500,0 € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) (Bürgermeister) -2-