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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" hier: 6. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren )

Daten

Kommune
Kall
Größe
172 kB
Erstellt
01.11.14, 18:06
Aktualisiert
10.11.14, 18:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung"
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 177/2014 02.12.2014 Vorlage erstellt: 30.10.2014 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7.2 Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" hier: 6. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.11.2014 –TOP 3.2- erlässt der Rat aufgrund der Gebührenkalkulation 2015 für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ die von der Verwaltung vorgelegte 6. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2015 für den Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ müssen die Gebühren für den Bereich „Winterdienst“ sowie für den Bereich „Kehren“ erhöht werden. Die Gebührenerhöhung beträgt für den Bereich „Winterdienst 0,20 €/lfdm (16,67 %) und für den Bereich „Kehren“ 0,60 €/lfdm. (75 %). Trotz dieser Erhöhung verbleibt noch ein Defizit i.H.v. 25.819,31 €, welches in die Gebührenkalkulation 2016 und ggf. Folgejahre einfließt. Grund für die Anhebung des Gebührensatzes ist neben der Anhebung der Ansätze für die Personal- und Sachkosten des Bauhofs nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre insbesondere die Veranschlagung des restlichen Defizites aus dem Jahre 2012 und 50% des Defizites aus dem Jahr 2013 in Höhe von 28.545,15 €. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Vorlagen-Nr. 177/2014 Seite 2 Vorlagen-Nr. 177/2014 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 177/2014 13.11.2014 Vorlage erstellt: 30.10.2014 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3.2 Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" hier: 6. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2015 für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ die von der Verwaltung vorgelegte 6. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2015 für den Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ müssen die Gebühren für den Bereich „Winterdienst“ sowie für den Bereich „Kehren“ erhöht werden. Die Gebührenerhöhung beträgt für den Bereich „Winterdienst 0,20 €/lfdm (16,67 %) und für den Bereich „Kehren“ 0,60 €/lfdm. (75 %). Trotz dieser Erhöhung verbleibt noch ein Defizit i.H.v. 25.819,31 €, welches in die Gebührenkalkulation 2016 und ggf. Folgejahre einfließt. Grund für die Anhebung des Gebührensatzes ist neben der Anhebung der Ansätze für die Personal- und Sachkosten des Bauhofs nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre insbesondere die Veranschlagung des restlichen Defizites aus dem Jahre 2012 und 50% des Defizites aus dem Jahr 2013 in Höhe von 28.545,15 €. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.