Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
103 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
23.08.2007
94/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
08.08.2007
Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. K 12 "Germeter" im Ortsteil Vossenack;
hier: Textliche Festsetzungen
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter“ ist am 19.06.2007 vom Rat beschlossen worden.
Bezüglich der externen Ausgleichsmaßnahmen hat die GWS (Investor) mit der Stadt Jülich einen
öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Diese Vorgehensweise wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt, da die Gemeinde eine derartig große Ausgleichsfläche nicht zur Verfügung stellen konnte.
Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen werden – wie alle anderen Erschließungskosten – von
der GWS getragen und auf die künftigen Baugrundstücke abgewälzt.
Bei einem Rechtsstreit wurde vom Verwaltungsgericht Aachen vorgetragen, dass für die Refinanzierung der Kosten eine eindeutige Zuordnung der Ausgleichsflächen bzw. –maßnahmen erforderlich sei. Diese Zuordnung erfolgte bisher in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, in dem die
externen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt wurden. Dies ist nach Aussage des Gerichts aber
nicht ausreichend. In den textlichen Festsetzungen muss aufgeführt sein, welche externen Ausgleichsmaßnahmen dem Bebauungsplan zugeordnet werden.
Die Verwaltung bittet zu beschließen, dass die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan
Nr. K 12 „Germeter“ um den nachfolgend aufgeführten Wortlaut ergänzt werden:
Die für den Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter“ erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen
werden nach § 1 a) Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück Gemarkung
Barmen, Flur 10, Nr. 412, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die GWS
mit der Stadt Jülich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen.
-1 -
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, dass die textlichen Festsetzungen für den
Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter“ wie folgt ergänzt werden:
Die für den Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter“ erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen
werden nach § 1 a) Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück Gemarkung
Barmen, Flur 10, Nr. 412, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die GWS
mit der Stadt Jülich einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das entsprechende Satzungsänderungsverfahren durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
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(Bürgermeister)