Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 12 "Germeter" im Ortsteil Vossenack; hier: Textliche Festsetzungen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
103 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 12 "Germeter" im Ortsteil Vossenack;
hier: Textliche Festsetzungen) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 12 "Germeter" im Ortsteil Vossenack;
hier: Textliche Festsetzungen)

öffnen download melden Dateigröße: 103 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 23.08.2007 94/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 08.08.2007 Bezeichnung Bebauungsplan Nr. K 12 "Germeter" im Ortsteil Vossenack; hier: Textliche Festsetzungen Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter“ ist am 19.06.2007 vom Rat beschlossen worden. Bezüglich der externen Ausgleichsmaßnahmen hat die GWS (Investor) mit der Stadt Jülich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Diese Vorgehensweise wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt, da die Gemeinde eine derartig große Ausgleichsfläche nicht zur Verfügung stellen konnte. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen werden – wie alle anderen Erschließungskosten – von der GWS getragen und auf die künftigen Baugrundstücke abgewälzt. Bei einem Rechtsstreit wurde vom Verwaltungsgericht Aachen vorgetragen, dass für die Refinanzierung der Kosten eine eindeutige Zuordnung der Ausgleichsflächen bzw. –maßnahmen erforderlich sei. Diese Zuordnung erfolgte bisher in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, in dem die externen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt wurden. Dies ist nach Aussage des Gerichts aber nicht ausreichend. In den textlichen Festsetzungen muss aufgeführt sein, welche externen Ausgleichsmaßnahmen dem Bebauungsplan zugeordnet werden. Die Verwaltung bittet zu beschließen, dass die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter“ um den nachfolgend aufgeführten Wortlaut ergänzt werden: Die für den Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter“ erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen werden nach § 1 a) Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück Gemarkung Barmen, Flur 10, Nr. 412, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die GWS mit der Stadt Jülich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. -1 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, dass die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter“ wie folgt ergänzt werden: Die für den Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter“ erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen werden nach § 1 a) Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück Gemarkung Barmen, Flur 10, Nr. 412, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die GWS mit der Stadt Jülich einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das entsprechende Satzungsänderungsverfahren durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)