Daten
Kommune
Wesseling
Größe
112 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
04.12.10, 04:42
Aktualisiert
04.12.10, 04:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 03.12.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 16.11.2010 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
7.
Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von
Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke
Vorlagennummer: 242/2010
Nach ausführlicher Diskussion wird auf Empfehlung des Hauptausschusses - in getrennten
Abstimmungen - folgendes beschlossen:
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom 16. November 2010 folgende Richtlinien
über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten
der Stadt beschlossen:
1.
Die Vereine, die Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke nutzen, werden auf vertraglicher
Vereinbarung verpflichtet, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 Kostendeckungsbeiträge an die Stadt
zu zahlen.
2.
Die Kostendeckungsbeiträge sollen die Stadt bei der Finanzierung der auf die Nutzung der
Sportstätten für sportliche Zwecke durch Vereine entfallenden anteiligen Aufwendungen der Stadt
für die Heizung, die Beleuchtung, die Wasserlieferung, die Abwasserentsorgung, die
Gebäudereinigung sowie für die Gebäudeversicherung unterstützen.
3.
Die Kostendeckungsbeiträge sollen für die Überlassung von Sporthallen und Sportplätzen
einheitlich ausfallen.
Er wird auf 8,75 € je Nutzungsstunde (Zeitstunde) festgesetzt.
4.
Die unter 2. angeführten Bewirtschaftungsaufwendungen werden jährlich neu ermittelt.
Aufwandssteigerungen sollen über eine Anhebung des Kostendeckungsbeitrages weitergeben
werden, Aufwandssenkungen zu seiner Senkung führen, um deutlich zu machen, dass der
Ressourcenverbrauch durch eigenes Verhalten beeinflusst werden kann.
5.
Von der Verpflichtung zur Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen befreit ist die anteilige Nutzung
für die Jugendarbeit, d.h. die anteilige Nutzung für die sportliche Arbeit mit Jugendlichen bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Befreiung der Jugendarbeit kommt je nach Wunsch des Vereins nach einer dieser beiden
Varianten zum Tragen:
nach den ausschließlichen Nutzungszeiten für die Jugendarbeit
gemäß dem Verhältnis von Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur
Gesamtzahl der Mitglieder nach Meldung an den Landessportbund bzw. vergleichbarer
Organisation.
6.
Leistungen, zu denen sich Vereine nach Art und Umfang sowie Qualität verpflichten und jetzigen
Aufwand der Stadt einsparen, werden nach Maßgabe des von der Stadt eingesparten Aufwandes
auf den Kostendeckungsbeitrag bis zu seiner vollständigen Höhe angerechnet.
7.
Der Ausschuss für Sport- und Freizeit kann Kostendeckungsbeiträge ganz oder teilweise
erlassen, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Verein eine besondere
Härte bedeuten würde. Beantragt ein Verein den (Teil-)Erlass, ist er zur Offenlage seiner Ertragsund Vermögenslage verpflichtet.
8.
Wenn ein Verein in den ihm überlassenen Sportstätten für die Stadt Aufgaben (gemeint sind nicht
Eigenleistungen der Vereine nach Ziff. 6) wahrnimmt, kann der Kostendeckungsbeitrag durch den
zuständigen Ausschuss ermäßigt werden.
9.
Die Nutzung der einem Verein überlassenen Räumlichkeiten durch Dritte kann die Stadt von
besonderen Bedingungen abhängig machen.
10.
Diese Richtlinien gelten nicht für die Nutzung des Gartenhallenbades durch Vereine.
11.
Diese Richtlinien gelten nicht für Vereine, die nicht ihren Sitz in Wesseling haben oder deren
Mitglieder nicht überwiegend mit Hauptwohnsitz in Wesseling gemeldet sind.
Zunächst wird über Punkt 3 der Richtlinien namentlich abgestimmt. Das Ergebnis der namentlichen
Abstimmung lautet:
Auge
Bach
Böhner
Dr. de Lange
Engels-Bremer
Halbritter
Halbritter
Hambach
Hermans
Herrwegen
Jügel
Keilhau
Konrad
Kornmüller
Krah
Kutzer
Kutzer
Latak
Laue
Mauel
Stephan
Jürgen
Georg
Stefanie
Martina
Gisela
Helmut
Paul
Erich
Helge
Sascha
Giovanna
Jürgen
Detlef
Olaf
Maria Therese
Jörg
Helmut
Kim
Hans
Beschluss der Sitzung des Rates vom 16.11.2010
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Seite 2
Meschwitz
Meyn
Nahlen
Nep
Nettersheim
Pesch
Pulver
Reiner
Rothermund
Schiffer
Schulze
Sombrowski
Speckner
Stori
Strobel
Tóth
Troppens
Troppens
Wanner
BM Haupt
Klaus
Heidi
Karl-Peter
Peter
Maria Elisabeth
Bernd
Udo
Johann
Manfred
Paul-Jürgen
Markus
Brigitte
Monika
Amir Koror
Ludger
Irmtraut
Claudia
Detlef
Hubert
Hans-Peter
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
22 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Es besteht Einigkeit, die weiteren Abstimmungen per Handzeichen durchzuführen.
Die Abstimmung über die Punkte 1 bis 2 sowie 4 bis 11 der Richtlinien hat folgendes Ergebnis:
Einstimmig, 6 Enthaltungen
Die Gesamtabstimmung über die Richtlinien hat folgendes Ergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 18 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 16.11.2010
Seite 3