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Allgemeine Vorlage (Ernennung der Ortsvorsteher)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
Allgemeine Vorlage (Ernennung der Ortsvorsteher)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 80/2014 24.06.2014 Vorlage erstellt: 03.06.2014 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Ernennung der Ortsvorsteher Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die unter TOP 6 der heutigen Sitzung gewählten Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit des Rates (01.06.2014 – 31.10.2020) zu Ehrenbeamten zu ernennen. Sachdarstellung: Nach § 39 Abs. 7 Satz 3 GO ist der Ortsvorsteher zum Ehrenbeamten zu ernennen, wenn er für das Gebiet seines Bezirks mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt wird. Er führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch. Da vorgesehen ist, die Ortsvorsteher mit bestimmten Geschäften der laufenden Verwaltung zu beauftragen, ist eine Beschlussfassung über die Ernennung zu Ehrenbeamten erforderlich. Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die gewählten Ortsvorsteher durch den Bürgermeister gem. § 8 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) durch Aushändigung der Ernennungsurkunden ernannt und gemäß § 108 Abs. 1 i.V.m. § 46 Landesbeamtengesetz (LBG) vereidigt.