Daten
Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
80/2014
24.06.2014
Vorlage erstellt:
03.06.2014
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Ernennung der Ortsvorsteher
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die unter TOP 6 der heutigen Sitzung gewählten Ortsvorsteher für
die Dauer der Wahlzeit des Rates (01.06.2014 – 31.10.2020) zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Sachdarstellung:
Nach § 39 Abs. 7 Satz 3 GO ist der Ortsvorsteher zum Ehrenbeamten zu ernennen,
wenn er für das Gebiet seines Bezirks mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden
Verwaltung beauftragt wird. Er führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber
dem Bürgermeister durch.
Da vorgesehen ist, die Ortsvorsteher mit bestimmten Geschäften der laufenden Verwaltung
zu beauftragen, ist eine Beschlussfassung über die Ernennung zu Ehrenbeamten
erforderlich.
Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die gewählten Ortsvorsteher durch den
Bürgermeister gem. § 8 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) durch Aushändigung der Ernennungsurkunden ernannt und gemäß § 108 Abs. 1 i.V.m. § 46 Landesbeamtengesetz (LBG)
vereidigt.