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Allgemeine Vorlage (SEP_Gesamtschule_Mechernich_Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
212 kB
Erstellt
10.10.14, 18:07
Aktualisiert
10.10.14, 18:07

Inhalt der Datei

Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Stadt Mechernich zur Umwandlung der Sekundarschule Mechernich-Kall ab dem Schuljahr 2015/2016 in eine Gesamtschule Mechernich-Kall Vorwort: Die Stadt Mechernich und die Gemeinde Kall haben zum Schuljahr 2013/2014 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer Sekundarschule an 2 Teilstandorten in beiden Kommunen geschlossen. Die Sekundarschule befindet sich nunmehr im „zweiten Betriebsjahr“. Im Zuge der Anmeldeverfahren sowohl für das Schuljahr 2013/2014 als auch für das Schuljahr 2014/2015 wurde von vielen Eltern der Wunsch hinsichtlich des Besuchs einer Gesamtschule durch ihre Kinder geäußert. Auch die Eltern der bereits in der Sekundarschule in den Jahrgängen 5 und 6 unterrichteten Schülerinnen und Schüler haben sich in den Klassenpflegschaften und in der Folge auch in der Schulpflegschaft mit großer Mehrheit für eine Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule ausgesprochen. Die Stadt Mechernich und die Gemeinde Kall wollen sich dem Wunsch der Eltern nicht verschließen und daher die Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule beantragen. Dieser anlassbezogene Schulentwicklungsplan berücksichtigt die Entwicklung des Schüleraufkommens für die kommenden fünf Schuljahre. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis 30.09.2009 in der Stadt Mechernich 2. Seite 3 Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis 30.09.2009 in der Gemeinde Kall Seite 4 3. Bildung der Übertrittsquoten Seite 4 4. Entwicklung des Jahrganges 5 vom Schuljahr 2015/2016 bis 2019/2020 Seite 6 5. Einrichtung der Oberstufe Seite 9 6. Raumbedarf und Raumbestand Seite 9 2 1. Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis 30.09.2009 in der Stadt Mechernich Die derzeit an den Grundschulen der Stadt Mechernich beschulten Schülerinnen und Schüler bieten das Übertrittspotential für alle Schulen der Sekundarstufe. Die heute in der Jahrgangsstufe 4 beschulten Schülerinnen und Schüler werden mit dem nächsten Schuljahr in die Sekundarstufe übertreten; die heute in der Jahrgangsstufe 1 beschulten Schülerinnen und Schüler sind für den Übertritt im Schuljahr 2018/2019 relevant. Da der Betrachtungszeitraum für die Errichtung der Gesamtschule auch in Form der Umwandlung der derzeitigen Sekundarschule die Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 umfasst, ist ebenfalls der nächste „Einschulungsjahrgang“ (01.10.2008 bis 30.09.2009 Geborene) zu berücksichtigen. Derzeitige Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der Stadt Mechernich Geborene Jahrgangs- Jahrgangs- Jahrgangs- Jahrgangs- 01.10.2008 stufe 4 stufe 3 stufe 2 stufe 1 bis 30.09.2009 277 246 282 268 218 3 2. Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis 30.09.2009 in der Gemeinde Kall Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie unter Ziffer 1 beschrieben. Die Zahlen basieren auf den Angaben der Gemeinde Kall. Derzeitige Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der Gemeinde Kall Geborene Jahrgangs- Jahrgangs- Jahrgangs- Jahrgangs- 01.10.2008 stufe 4 stufe 3 stufe 2 stufe 1 bis 30.09.2009 108 3. 104 95 107 99 Bildung der Übertrittsquoten Nach Beendigung der 4. Grundschulklasse steht für die Schülerinnen und Schüler der Wechsel zu einer weiterführenden Schule des Sekundarbereiches I an. Die Übertrittsquote bezeichnet den prozentualen Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in die Eingangsklasse des Sekundarbereiches 1 wechseln. Sie bildet daher die Grundlage für die Prognose der Schülerzahlen im fünfjährigen Betrachtungszeitraum. Da für die zu errichtende Gesamtschule keine Übertrittsquote besteht, muss diese aus den bekannten Quoten zu den bereits vorhandenen Schulformen und Schulen gebildet werden. 4 Für die Stadt Mechernich ergibt sich daraus folgendes Bild: 1. Die Schülerinnen und Schüler, die in die Sekundarschule übertreten, werden als Potential für die Gesamtschule voll berücksichtigt (Quote: 38 %). 2. Die Schülerinnen und Schüler, die heute eine (auswärtige) Gesamtschule besuchen, werden gleichfalls für die zu errichtende Gesamtschule Mechernich – Kall berücksichtigt (5 %). 3. Die heutigen – auswärtigen – Realschüler (die eine Quote von nur noch 2 % bilden) werden zur Hälfte berücksichtigt (1 %). 4. Die Übertrittsquote auf das städtische Gymnasium „Am Turmhof“ und die weiteren umliegenden Gymnasien (heute 54 %) wird im Hinblick auf die Möglichkeiten, auch an der Gesamtschule direkt das Abitur machen zu können, auf 49 % reduziert (Potential für Gesamtschule daher 5 %). In der Summe ergibt sich daher für die Stadt Mechernich eine Übertrittsquote von 49 %. 38 % 16 % 5% 1% 0% ÜQ künftig 0% 1% 35 % 14 % 0% 1% 49 % eigene Gesschule 2% sonstige 38 % ausw. Gesschulen ausw. Gymnasien ÜQ bisher Sekundarschule Gymnasium Mechernich ausw. Realschulen Tabellarische Übersicht der Veränderung der Übertrittsquoten (ÜQ): Für die Gemeinde Kall werden folgende Quoten angenommen: 1. aus dem Bereich der Sekundarschule die vollständige Quote (30 %), 2. aus dem Bereich der (auswärtigen) Gesamtschulen ebenfalls die vollständige Quote (7 %), 5 3. aus dem Bereich der auswärtigen Realschulen (Quote 16 %) ein Anteil von 10 %, 4. aus dem Bereich der Gymnasien (Quote 47 %) – wie für Mechernich – eine Quote von 5 %. In der Summe ergibt sich daher für die Gemeinde Kall eine Quote von 52 %. 4. 16 % 47 % 7% 0% 0% ÜQ künftig 0% 6% 42 % 0% 0% 52 % eigene Gesschule ausw. Gymnasien 30 % sonstige ausw. Realschulen ÜQ bisher ausw. Gesschulen Sekundarschule Tabellarische Übersicht der Veränderung der Übertrittsquoten (ÜQ): Entwicklung des Jahrganges 5 vom Schuljahr 2015/2016 bis 2019/2020 Aus den derzeitigen Schülerzahlen in der Primarstufe, dem Geburtenjahrgang vom 01.10.2008 bis 30.09.2009 und den unter 3. dargestellten Übertrittsquoten ergibt sich die Entwicklung der Jahrgangsstufe 5 vom Schuljahr 2015/2016 bis zum Schuljahr 2019/2020 für beide Standorte. 6 Standort Mechernich: Schuljahr Abgänger Grundschulen (vorheriges Schuljahr) Übertritte in Gesamtschule (ÜQ: 49 %) 2015/16 277 2016/17 246 2017/18 282 2018/19 268 2019/20* 218 * Geborene 01.10.2008 bis 30.09.2009 136 121 138 131 107 Standort Kall: Schuljahr Abgänger Grundschulen (vorheriges Schuljahr) Übertritte in Gesamtschule (ÜQ: 52 %) 2015/16 108 2016/17 104 2017/18 95 2018/19 107 2019/20* 99 * Geborene 01.10.2008 bis 30.09.2009 56 54 50 56 52 Gemäß § 82 SchulG NRW gelten bei Gesamtschulen 25 Schülerinnen und Schüler als Klasse. Eine Gesamtschule muss mindestens vierzügig sein (§ 82 Abs. 7 SchulG), sodass als Mindestgröße 100 Schülerinnen und Schüler gelten. Bei der beabsichtigten gemeinsamen Errichtung der Gesamtschule durch die Kommunen Mechernich und Kall soll in beiden Kommunen ein Standort vorgesehen werden. Dabei soll die Gliederung vertikal erfolgen mit einem zweizügigen Teilstandort in Kall und einem mindestens vierzügigen Teilstandort in Mechernich, so dass mindestens 6 Parallelklassen pro Jahrgang geführt werden (§ 83 Abs. 5 SchulG). Daraus resultiert eine Mindestgröße von 150 Schülerinnen und Schülern. Diese Mindestgröße wird in dem der Planung gemäß § 82 Abs. 1 SchulG zu Grunde zu legenden fünfjährigen Betrachtungszeitraum durchgehend erreicht. 7 Da sich die Geburtenzahlen der folgenden Jahrgänge (bezogen auf die für die Einschulung relevanten Zeiträume) nur geringfügig verändern, ist das Erreichen der Errichtungsgröße auch über diesen Betrachtungszeitraum hinausgehenden Zeitraum gewährleistet. Unter Berücksichtigung eines Klassenfrequenzrichtwertes von 28 und eines Klassenfrequenzhöchstwertes von 30 (§ 6 Abs. 5 AVO-Richtlinien), ergibt sich folgende Verteilung der Klassen auf die beiden Standorte: Schuljahr Schüler/ innen Gesamtschule 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 192 175 188 187 159 Klassen einzurich(rechnetende risch)* Klassen** 6,9 6,3 6,7 6,7 5,7 7 6 7 7 6 davon am Teilstandort Mechernich 5 4 5 5 4 davon am Teilstandort Kall 2 2 2 2 2 durchschnittliche Klassengröße 27,4 29,1 26,8 26,7 26,5 * unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes gem. § 6 AVO ** unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzricht- und –höchstwertes gem. § 6 AVO Die Schülerzahlen bewegen sich durchgehend im Bereich der in § 6 Abs. 5 normierten Bandbreite (26 – 30). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 gewonnen Erkenntnisse davon auszugehen ist, dass der Standort Kall zusätzlich für Schülerinnen und Schüler interessant ist, die die Schulform Gesamtschule (heute: Sekundarschule) in ihrer Kommune nicht vorfinden (Wohnorte Gemünd, Dreiborn pp), diese aber besuchen wollen. 8 5. Einrichtung der Oberstufe Aufgrund der Schülerzahlen an den beiden Standorten und unter Berücksichtigung des § 82 Abs. 8 SchulG wird die gymnasiale Oberstufe für die Gesamtschule insgesamt am (Haupt)Standort Mechernich eingerichtet. Das damit vorhandene Schülerpotential bewegt sich auf der Grundlage der („Einschulungs“)schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 zwischen 159 und 192 Schülerinnen und Schülern. Damit ist gewährleistet, dass die in § 82 Abs. 8 SchulG normierte Mindestgröße mit einer Jahrgangsbreite von 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr der Qualifikationsphase erreicht wird. 6. Raumbedarf und Raumbestand 5.1 Mechernich Mit der Errichtung der Sekundarschule an den Standorten Mechernich und Kall zum Schuljahr 2013/14, haben die Hauptschulen Mechernich und Kall sowie die Realschule Mechernich keine neuen Schüler/innen mehr aufgenommen; diese Schulen laufen sukzessive aus. Außerdem stehen die Räume der Sekundarschule zur Verfügung, da diese in die Gesamtschule „überführt“ wird. Die Raumsituation für die Gesamtschule stellt sich in den kommenden Jahren wie folgt dar: Schuljahr 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenraumbedarf Realschule 10 6 3 0 0 Klassenraumbedarf Hauptschule 10 7 2 0 0 Klassenraumbedarf Gesamtschule 13 17 22 27 29 Klassenraumbedarf insgesamt 33 30 27 27 29 Vorhandene Klassen -räume Klassenraum„überschuss“ 42 42 42 42 42 9 12 15 15 13 9 Zusätzlich verfügen Haupt-, Real- und Sekundarschule über 18 Fachräume, die z.Z. schulübergreifend genutzt werden. Dies soll auch in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018, in dem ein paralleler Schulbetrieb stattfindet, praktiziert werden. Die „überschüssigen“ Klassenräume können zur Differenzierung, für Zwecke des Ganztagsunterrichtes oder für die Einrichtung eventuell notwendig werdender weiterer Räume (z.B. Lerngruppen) oder Fachräume genutzt werden. 5.2 Kall Am Teilstandort Kall sollen sukzessive die frei werdenden Räume der dortigen Hauptschule und der Sekundarschule genutzt werden. Das Gebäude verfügt über - 14 Klassen- und Mehrzweckräume, - 9 Fachräume, - 1 Speiseraum, - 83 m² Ganztagsbereich, - ein Lehrerzimmer, eine Lehrerbibliothek, einen Raum mit Lehrerarbeitsplätzen - verschiedene Lernmittelräume - sowie Verwaltungsräume. Zudem können noch 2 Räume des Schülercafés sowie 2 Räume der benachbarten Grundschule für Zwecke der Gesamtschule genutzt werden. Bei Bedarf können 2 weitere Räume der Gemeindebücherei, die derzeit mit insgesamt 130 m² im Hauptschulgebäude etabliert ist, ebenfalls für Zwecke der Gesamtschule genutzt werden. Sollten Räume für kleinere Lerngruppen benötigt werden, können diese durch bauliche Maßnahmen bereitgestellt werden. 10 Schuljahr 2015/16 2016/17 2017/18 2016/17 2017/18 Klassenraumbedarf Hauptschule 4 2 1 0 0 Klassenraumbedarf Gesamtschule 6 8 10 12 12 Klassenraumbedarf insgesamt 10 10 11 12 12 Vorhandene Klassenräume Klassenraum„überschuss“ 20 20 20 20 20 10 10 9 8 8 Die „überschüssigen“ Räume können für Differenzierungsunterricht sowie für verschiedene Arbeitsgemeinschaften genutzt werden. Zurzeit wird an der Sekundarschule im gebundenen Ganztag unterrichtet. Dieses Konzept soll auch an der Gesamtschule fortgeführt werden. Die notwendigen Mensen (mit Essensausgabe-. Essenseinnahme und Aufenthaltsräumen) sind an beiden Standorten vorhanden und in Betrieb. 11