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Kommune
Kall
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10.10.14, 18:07
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10.10.14, 18:07
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Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung
der Stadt Mechernich zur Umwandlung der
Sekundarschule Mechernich-Kall ab dem Schuljahr
2015/2016 in eine Gesamtschule Mechernich-Kall
Vorwort:
Die Stadt Mechernich und die Gemeinde Kall haben zum Schuljahr 2013/2014 eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer Sekundarschule an 2
Teilstandorten in beiden Kommunen geschlossen.
Die Sekundarschule befindet sich nunmehr im „zweiten Betriebsjahr“. Im Zuge der
Anmeldeverfahren sowohl für das Schuljahr 2013/2014 als auch für das Schuljahr
2014/2015 wurde von vielen Eltern der Wunsch hinsichtlich des Besuchs einer
Gesamtschule durch ihre Kinder geäußert. Auch die Eltern der bereits in der
Sekundarschule in den Jahrgängen 5 und 6 unterrichteten Schülerinnen und Schüler
haben sich in den Klassenpflegschaften und in der Folge auch in der
Schulpflegschaft mit großer Mehrheit für eine Umwandlung der Sekundarschule in
eine Gesamtschule ausgesprochen.
Die Stadt Mechernich und die Gemeinde Kall wollen sich dem Wunsch der Eltern
nicht verschließen und daher die Umwandlung der Sekundarschule in eine
Gesamtschule beantragen.
Dieser anlassbezogene Schulentwicklungsplan berücksichtigt die Entwicklung des
Schüleraufkommens für die kommenden fünf Schuljahre.
1
Inhaltsverzeichnis
1.
Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen)
vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018
und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis
30.09.2009 in der Stadt Mechernich
2.
Seite 3
Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen)
vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/2018
und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis
30.09.2009 in der Gemeinde Kall
Seite 4
3.
Bildung der Übertrittsquoten
Seite 4
4.
Entwicklung des Jahrganges 5 vom Schuljahr
2015/2016 bis 2019/2020
Seite 6
5.
Einrichtung der Oberstufe
Seite 9
6.
Raumbedarf und Raumbestand
Seite 9
2
1.
Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15
bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis
30.09.2009 in der Stadt Mechernich
Die
derzeit
an
den
Grundschulen
der
Stadt
Mechernich
beschulten
Schülerinnen und Schüler bieten das Übertrittspotential für alle Schulen der
Sekundarstufe. Die heute in der Jahrgangsstufe 4 beschulten Schülerinnen und
Schüler werden mit dem nächsten Schuljahr in die Sekundarstufe übertreten;
die heute in der Jahrgangsstufe 1 beschulten Schülerinnen und Schüler sind für
den Übertritt im Schuljahr 2018/2019 relevant.
Da der Betrachtungszeitraum für die Errichtung der Gesamtschule auch in Form
der Umwandlung der derzeitigen Sekundarschule die Schuljahre 2015/2016 bis
2019/2020
umfasst,
ist
ebenfalls
der
nächste
„Einschulungsjahrgang“
(01.10.2008 bis 30.09.2009 Geborene) zu berücksichtigen.
Derzeitige Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der
Stadt Mechernich
Geborene
Jahrgangs-
Jahrgangs-
Jahrgangs-
Jahrgangs-
01.10.2008
stufe 4
stufe 3
stufe 2
stufe 1
bis
30.09.2009
277
246
282
268
218
3
2.
Entwicklung des Primarbereiches (Grundschulen) vom Schuljahr 2014/15
bis zum Schuljahr 2017/2018 und des Geburtenjahrganges 01.10.2008 bis
30.09.2009 in der Gemeinde Kall
Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie unter Ziffer 1 beschrieben. Die
Zahlen basieren auf den Angaben der Gemeinde Kall.
Derzeitige Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der
Gemeinde Kall
Geborene
Jahrgangs-
Jahrgangs-
Jahrgangs-
Jahrgangs-
01.10.2008
stufe 4
stufe 3
stufe 2
stufe 1
bis
30.09.2009
108
3.
104
95
107
99
Bildung der Übertrittsquoten
Nach Beendigung der 4. Grundschulklasse steht für die Schülerinnen und
Schüler der Wechsel zu einer weiterführenden Schule des Sekundarbereiches I
an. Die Übertrittsquote bezeichnet den prozentualen Anteil der Schülerinnen
und Schüler, die in die Eingangsklasse des Sekundarbereiches 1 wechseln. Sie
bildet daher die Grundlage für die Prognose der Schülerzahlen im fünfjährigen
Betrachtungszeitraum.
Da für die zu errichtende Gesamtschule keine Übertrittsquote besteht, muss
diese aus den bekannten Quoten zu den bereits vorhandenen Schulformen und
Schulen gebildet werden.
4
Für die Stadt Mechernich ergibt sich daraus folgendes Bild:
1. Die Schülerinnen und Schüler, die in die Sekundarschule übertreten, werden
als Potential für die Gesamtschule voll berücksichtigt (Quote: 38 %).
2. Die Schülerinnen und Schüler, die heute eine (auswärtige) Gesamtschule
besuchen,
werden gleichfalls für die zu
errichtende
Gesamtschule
Mechernich – Kall berücksichtigt (5 %).
3. Die heutigen – auswärtigen – Realschüler (die eine Quote von nur noch 2 %
bilden) werden zur Hälfte berücksichtigt (1 %).
4. Die Übertrittsquote auf das städtische Gymnasium „Am Turmhof“ und die
weiteren umliegenden Gymnasien (heute 54 %) wird im Hinblick auf die
Möglichkeiten, auch an der Gesamtschule direkt das Abitur machen zu
können, auf 49 % reduziert (Potential für Gesamtschule daher 5 %).
In der Summe ergibt sich daher für die Stadt Mechernich eine Übertrittsquote
von 49 %.
38 %
16 %
5%
1%
0%
ÜQ künftig
0%
1%
35 %
14 %
0%
1%
49 %
eigene
Gesschule
2%
sonstige
38 %
ausw.
Gesschulen
ausw.
Gymnasien
ÜQ bisher
Sekundarschule
Gymnasium
Mechernich
ausw.
Realschulen
Tabellarische Übersicht der Veränderung der Übertrittsquoten (ÜQ):
Für die Gemeinde Kall werden folgende Quoten angenommen:
1. aus dem Bereich der Sekundarschule die vollständige Quote (30 %),
2. aus dem Bereich der (auswärtigen) Gesamtschulen ebenfalls die vollständige
Quote (7 %),
5
3. aus dem Bereich der auswärtigen Realschulen (Quote 16 %) ein Anteil von
10 %,
4. aus dem Bereich der Gymnasien (Quote 47 %) – wie für Mechernich – eine
Quote von 5 %.
In der Summe ergibt sich daher für die Gemeinde Kall eine Quote von 52 %.
4.
16 %
47 %
7%
0%
0%
ÜQ künftig
0%
6%
42 %
0%
0%
52 %
eigene
Gesschule
ausw.
Gymnasien
30 %
sonstige
ausw.
Realschulen
ÜQ bisher
ausw.
Gesschulen
Sekundarschule
Tabellarische Übersicht der Veränderung der Übertrittsquoten (ÜQ):
Entwicklung des Jahrganges 5 vom Schuljahr 2015/2016 bis 2019/2020
Aus den derzeitigen Schülerzahlen in der Primarstufe, dem Geburtenjahrgang
vom 01.10.2008 bis 30.09.2009 und den unter 3. dargestellten Übertrittsquoten
ergibt sich die Entwicklung der Jahrgangsstufe 5 vom Schuljahr 2015/2016 bis
zum Schuljahr 2019/2020 für beide Standorte.
6
Standort Mechernich:
Schuljahr
Abgänger Grundschulen
(vorheriges Schuljahr)
Übertritte in Gesamtschule
(ÜQ: 49 %)
2015/16
277
2016/17
246
2017/18
282
2018/19
268
2019/20*
218
* Geborene 01.10.2008 bis 30.09.2009
136
121
138
131
107
Standort Kall:
Schuljahr
Abgänger Grundschulen
(vorheriges Schuljahr)
Übertritte in Gesamtschule
(ÜQ: 52 %)
2015/16
108
2016/17
104
2017/18
95
2018/19
107
2019/20*
99
* Geborene 01.10.2008 bis 30.09.2009
56
54
50
56
52
Gemäß § 82 SchulG NRW gelten bei Gesamtschulen 25 Schülerinnen und
Schüler als Klasse. Eine Gesamtschule muss mindestens vierzügig sein (§ 82
Abs. 7 SchulG), sodass als Mindestgröße 100 Schülerinnen und Schüler gelten.
Bei der beabsichtigten gemeinsamen Errichtung der Gesamtschule durch die
Kommunen Mechernich und Kall soll in beiden Kommunen ein Standort
vorgesehen werden. Dabei soll die Gliederung vertikal erfolgen mit einem
zweizügigen Teilstandort in Kall und einem mindestens vierzügigen Teilstandort
in Mechernich, so dass mindestens 6 Parallelklassen pro Jahrgang geführt
werden (§ 83 Abs. 5 SchulG). Daraus resultiert eine Mindestgröße von 150
Schülerinnen und Schülern. Diese Mindestgröße wird in dem der Planung
gemäß §
82
Abs. 1
SchulG
zu
Grunde
zu
legenden fünfjährigen
Betrachtungszeitraum durchgehend erreicht.
7
Da sich die Geburtenzahlen der folgenden Jahrgänge (bezogen auf die für die
Einschulung relevanten Zeiträume) nur geringfügig verändern, ist das Erreichen
der Errichtungsgröße auch über diesen Betrachtungszeitraum hinausgehenden
Zeitraum gewährleistet.
Unter Berücksichtigung eines Klassenfrequenzrichtwertes von 28 und eines
Klassenfrequenzhöchstwertes von 30 (§ 6 Abs. 5 AVO-Richtlinien), ergibt sich
folgende Verteilung der Klassen auf die beiden Standorte:
Schuljahr
Schüler/
innen
Gesamtschule
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
192
175
188
187
159
Klassen einzurich(rechnetende
risch)* Klassen**
6,9
6,3
6,7
6,7
5,7
7
6
7
7
6
davon am
Teilstandort
Mechernich
5
4
5
5
4
davon am
Teilstandort Kall
2
2
2
2
2
durchschnittliche
Klassengröße
27,4
29,1
26,8
26,7
26,5
* unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes gem. § 6 AVO
** unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzricht- und –höchstwertes gem. § 6 AVO
Die Schülerzahlen bewegen sich durchgehend im Bereich der in § 6 Abs. 5
normierten Bandbreite (26 – 30).
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der in den Schuljahren
2013/2014 und 2014/2015 gewonnen Erkenntnisse davon auszugehen ist, dass
der Standort Kall zusätzlich für Schülerinnen und Schüler interessant ist, die die
Schulform Gesamtschule (heute: Sekundarschule) in ihrer Kommune nicht
vorfinden (Wohnorte Gemünd, Dreiborn pp), diese aber besuchen wollen.
8
5.
Einrichtung der Oberstufe
Aufgrund
der
Schülerzahlen
an
den
beiden
Standorten
und
unter
Berücksichtigung des § 82 Abs. 8 SchulG wird die gymnasiale Oberstufe für die
Gesamtschule insgesamt am (Haupt)Standort Mechernich eingerichtet. Das
damit vorhandene Schülerpotential bewegt sich auf der Grundlage der
(„Einschulungs“)schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 zwischen 159 und 192
Schülerinnen und Schülern. Damit ist gewährleistet, dass die in § 82 Abs. 8
SchulG normierte Mindestgröße mit einer Jahrgangsbreite von 42 Schülerinnen
und Schülern im ersten Jahr der Qualifikationsphase erreicht wird.
6.
Raumbedarf und Raumbestand
5.1 Mechernich
Mit der Errichtung der Sekundarschule an den Standorten Mechernich und Kall
zum Schuljahr 2013/14, haben die Hauptschulen Mechernich und Kall sowie die
Realschule Mechernich keine neuen Schüler/innen mehr aufgenommen; diese
Schulen
laufen
sukzessive
aus.
Außerdem
stehen
die
Räume
der
Sekundarschule zur Verfügung, da diese in die Gesamtschule „überführt“ wird.
Die Raumsituation für die Gesamtschule stellt sich in den kommenden Jahren
wie folgt dar:
Schuljahr
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
Klassenraumbedarf
Realschule
10
6
3
0
0
Klassenraumbedarf
Hauptschule
10
7
2
0
0
Klassenraumbedarf
Gesamtschule
13
17
22
27
29
Klassenraumbedarf
insgesamt
33
30
27
27
29
Vorhandene
Klassen
-räume
Klassenraum„überschuss“
42
42
42
42
42
9
12
15
15
13
9
Zusätzlich verfügen Haupt-, Real- und Sekundarschule über 18 Fachräume, die
z.Z. schulübergreifend genutzt werden. Dies soll auch in den Schuljahren
2015/2016 bis 2017/2018, in dem ein paralleler Schulbetrieb stattfindet,
praktiziert werden.
Die „überschüssigen“ Klassenräume können zur Differenzierung, für Zwecke
des Ganztagsunterrichtes oder für die Einrichtung eventuell notwendig
werdender weiterer Räume (z.B. Lerngruppen) oder Fachräume genutzt
werden.
5.2 Kall
Am Teilstandort Kall sollen sukzessive die frei werdenden Räume der dortigen
Hauptschule und der Sekundarschule genutzt werden. Das Gebäude verfügt
über
-
14 Klassen- und Mehrzweckräume,
-
9 Fachräume,
-
1 Speiseraum,
-
83 m² Ganztagsbereich,
-
ein Lehrerzimmer, eine Lehrerbibliothek, einen Raum mit
Lehrerarbeitsplätzen
-
verschiedene Lernmittelräume
-
sowie Verwaltungsräume.
Zudem können noch 2 Räume des Schülercafés sowie 2 Räume der
benachbarten Grundschule für Zwecke der Gesamtschule genutzt werden.
Bei Bedarf können 2 weitere Räume der Gemeindebücherei, die derzeit mit
insgesamt 130 m² im Hauptschulgebäude etabliert ist, ebenfalls für Zwecke der
Gesamtschule genutzt werden.
Sollten Räume für kleinere Lerngruppen benötigt werden, können diese durch
bauliche Maßnahmen bereitgestellt werden.
10
Schuljahr
2015/16
2016/17
2017/18
2016/17
2017/18
Klassenraumbedarf
Hauptschule
4
2
1
0
0
Klassenraumbedarf
Gesamtschule
6
8
10
12
12
Klassenraumbedarf
insgesamt
10
10
11
12
12
Vorhandene Klassenräume
Klassenraum„überschuss“
20
20
20
20
20
10
10
9
8
8
Die „überschüssigen“ Räume können für Differenzierungsunterricht sowie für
verschiedene Arbeitsgemeinschaften genutzt werden.
Zurzeit wird an der Sekundarschule im gebundenen Ganztag unterrichtet.
Dieses Konzept soll auch an der Gesamtschule fortgeführt werden. Die
notwendigen
Mensen
(mit
Essensausgabe-.
Essenseinnahme
und
Aufenthaltsräumen) sind an beiden Standorten vorhanden und in Betrieb.
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