Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 18. Sitzung des Kreistages am 11.06.2008 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 12
Verkleinerung des Kreistages
hier: Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der UWVFraktion
Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte
11 und 12 zusammen zu behandeln.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff nimmt in seiner Stellungnahme
Bezug auf die gesetzlichen Möglichkeiten nach dem
Kommunalwahlgesetz, wonach die Zahl der zu wählenden
Vertreter/innen um zwei, vier oder sechs, davon je zur Hälfte in
Wahlbezirken, verringert werden könne.
Nicht zuletzt aus Kosteneinsparungsgründen sollte der Kreistag
davon Gebrauch machen, wobei seine Fraktion die "goldene
Mitte", also eine Verringerung um vier Vertreter/innen,
favorisiere und vorschlage.
Ergänzend dazu weist UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke
darauf hin, dass hinsichtlich der Neueinteilung der Wahlkreise
im Kreis Euskirchen -Antrag 120/2008- nur der Wahlausschuss
für die Kreiswahlen 2009 eine Entscheidung treffen könne.
Zur Verkleinerung des Kreistages -Antrag 131/2008- sollte in
der heutigen Sitzung ein Zeichen gesetzt werden, wie dies im
Einvernehmen mit seiner Fraktion von der FDP-Fraktion
vorgeschlagen worden sei.
Für die SPD-Fraktion beantragt Fraktionsvorsitzender Schmitz,
den gemeinsamen Antrag 131/2008 der FDP- und UWVFraktion nicht zu unterstützen.
Die repräsentative Demokratie setze eine ortsnahe Vertretung
der Interessen aller Bürgerinnen und Bürger voraus. Die
Kostenargumente der FDP und UWV müssten daher
zurückstehen, da anderenfalls eine Vertretung aller Städte und
Gemeinden des Kreises im Kreistag gefährdet sei. Dieser
Vertretung aller Gemeinden könne mit 23 Wahlbezirken noch
entsprochen werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt schlägt daraufhin vor, die
Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen um zwei zu
verringern. Bei somit 23 Wahlbezirken wäre eine angemessene
Interessenvertretung aller Städte und Gemeinden sichergestellt.
Er bittet den Vorsitzenden abschließend, den Kreistag über
diesen Antrag ebenfalls abstimmen zu lassen.
Fraktionsvorsitzender Grutke (B 90/Grüne) spricht sich
grundsätzlich gegen eine Verkleinerung des Kreistages aus.
Die vorherige Diskussion und alle Anträge der anderen
Fraktionen seien nicht als "Sternstunde der Demokratie" zu
A 131/2008
bezeichnen. Bei einer Verkleinerung des Kreistages würden
sich die Mehrheitsverhältnisse zu Lasten der kleineren Parteien
und Fraktionen -also auch der FDP und UWV- verschlechtern;
nur die größeren Parteien und Fraktionen hätten davon einen
Vorteil.
Hinsichtlich der vorher genannten Kosteneinsparungen hätte
der Kreistag schon in der Vergangenheit andere Möglichkeiten
gehabt, die nicht genutzt worden seien. Beispielhaft seien hier
die Erhöhung der Fraktionszuwendungen und die Rückzahlung
der Kreisumlage an die Kommunen zu nennen.
Die Fraktion B 90/Grüne sehe keinen Grund, einem der
Verkleinerungsanträge zuzustimmen.
CDU-Kreistagsmitglied Kolvenbach weist die Argumente der
Fraktion B 90/Grüne als zum Teil unsachlich zurück.
Der Vorsitzende stellt daraufhin die Anträge wie folgt zur
Abstimmung:
a) Neueinteilung der Wahlkreise im Kreis
Euskirchen
A 120/2008
Der Kreistag nimmt den Antrag 120/2008 der SPD-Fraktion zur
Kenntnis. Eine Entscheidung bleibt dem Wahlausschuss für die
Kreiswahlen 2009 vorbehalten.
b) Verkleinerung des Kreistages
A 131/2008
1. Der gemeinsame Antrag der FDP- und UWV-Fraktion, die
Zahl
der zu wählenden Vertreter/innen im Kreistag um vier
Vertreter/
innen zu verringern, wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
2. Den inhaltsgleichen Anträgen der CDU-Fraktion und der
SPDFraktion aus der heutigen Sitzung des Kreistages, die Zahl
der
zu wählenden Vertreter/innen im Kreistag um zwei Vertreter/
innen zu verringern, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei einigen Gegenstimmen
und Enthaltungen
Damit hat der Kreistag eine Zahl der Mitglieder des Kreistages
von 46 beschlossen, wovon 23 in Wahlbezirken zu wählen sind
(siehe Anlage 1 -Satzungsentwurf- zur Z 1 / A 131/2008).