Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
70 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
22.11.2007
122/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV 622/20-31.2 F/Ra
06.11.2007
Bezeichnung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 1 "Hasenfeld" - 3. Änderung - (vereinfachtes
Verfahren gem. § 13 BauGB) im Ortsteil Brandenberg der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Offenlage gem. § 13 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Auf Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses hat der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald in seiner Sitzung am 19.06.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 1
„Hasenfeld“ – 3. Änderung – im Ortsteil Brandenberg beschlossen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann gem. § 13 BauGB das sog. vereinfachte
Verfahren durchgeführt werden.
Hierzu hat die Stadtplanung Zimmermann, Herr Faßbinder, einen Planentwurf sowie eine dazugehörige Begründung erarbeitet, welche dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt sind.
Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffern 2 und 3 kann nunmehr das Offenlageverfahren durchgeführt werden.
Herr Faßbinder wird in der Sitzung für die Beantwortung von Fragen und zur Erläuterung des
weiteren Verfahrens zur Verfügung stehen.
2 Anlagen
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Bau- und Umweltausschuss, die Offenlage
gem. § 13 Abs. 2 Ziffern 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
ca. 7.700,00 €
€
€
Einmalig (Bauleitplanverfahren)
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)