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Beschlussvorlage (2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dollweg" im Ortsteil Straß der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Sachstandsbericht und Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dollweg" im Ortsteil Straß der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Sachstandsbericht und Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dollweg" im Ortsteil Straß der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Sachstandsbericht und Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 22.11.2007 120/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: IV 622/10-15.7 H/Ra 06.11.2007 Bezeichnung 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dollweg" im Ortsteil Straß der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Sachstandsbericht und Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Sachverhalt: Auf die Beschlussvorlage Nr. 132/2006 des Bau- und Umweltausschusses vom 16.11.2006, TOP 1, wird verwiesen. Im Rahmen der vorgenannten Sitzung konnten die Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch) eingegangenen Anregungen abgewägt werden. Lediglich in Bezug auf die Bodendenkmalpflege wurde seitens des Rhein. Amtes für Bodendenkmalpflege eine Prospektion gefordert. Diese Prospektion konnte nach der Erntefolge im August d. J. durchgeführt werden. Beauftragt mit den Arbeiten wurde die Firma Archbau, Essen. Das Ergebnis der Prospektion wurde in einem Gutachten festgehalten. Dieses Gutachten kann auf Wunsch den einzelnen Fraktionen zur Vorbereitung auf diese Sitzung nach vorheriger mündlicher Absprache zur Verfügung gestellt werden. Zusammenfassend wird dort festgehalten, dass keine zwingenden Hinweise auf archäologische Bodenfunde zu erkennen waren. Nunmehr kann der seinerzeit unter Punkt T 2 vorgetragene Belang des Bodendenkmalschutzes entsprechend abgewägt werden. Das weitere Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes kann somit fortgeführt werden. -1 - Beigefügt sind Anlage 1: die Auswertung der Stellungnahme zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen, Anlage 2: die Begründung, Anlage 3: der Umweltbericht jeweils ergänzt um die Ergebnisse der Prospektion. 3 Anlagen Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur durchgeführten Prospektion zur Kenntnis und stellt dieses in die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ein. Ferner beschließt der Bau- und Umweltausschuss die Offenlage der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dollweg“ gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)