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Beschlussvorlage (Landschaftsplan für das Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Beteiligung der Gemeinde gem. § 27 a) Landschaftsgesetz NRW (LG))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Landschaftsplan für das Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Beteiligung der Gemeinde gem. § 27 a) Landschaftsgesetz NRW (LG)) Beschlussvorlage (Landschaftsplan für das Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Beteiligung der Gemeinde gem. § 27 a) Landschaftsgesetz NRW (LG))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 14.08.2008 84/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 15.07.2008 Bezeichnung Landschaftsplan für das Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Beteiligung der Gemeinde gem. § 27 a) Landschaftsgesetz NRW (LG) Sachverhalt: Im Rahmen des vorgenannten Beteiligungsverfahrens ist die Gemeinde aufgefordert, zum Vorentwurf des Landschaftsplanes Stellung zu nehmen. Vonseiten der Verwaltung wurde der Vorentwurf mit Herrn Castor vom Planungsbüro GfL und Herrn Gerhards von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren bezüglich der Bauleitplanung auf Flächennutzungsplanebene abgestimmt. Die im FNP relevanten künftigen Bauflächen sind im Vorentwurf des Landschaftsplanes enthalten und als Fläche mit der Nr. 4 (Temporäre Erhaltung der Naturraumpotentiale bis zur Realisierung einer den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechenden Bauleitplanung oder fachplanerischen Festsetzung) gekennzeichnet. Bezüglich der im Vorentwurf vorgesehenen Ausweisung von Naturdenkmälern regt die Verwaltung an, dass hierzu im Vorfeld die Grundstückseigentümer unmittelbar von der Unteren Landschaftsbehörde in Kenntnis gesetzt werden sollen. Im Vorentwurf ist das Betriebsgelände der Papierfabrik Renker als Fläche Nr. 4 (Temporäre Erhaltung der Naturraumpotentiale bis zur Realisierung einer den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechenden Bauleitplanung oder fachplanerischen Festsetzung) ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan ist die besagte Fläche als „G-Fläche“ ausgewiesen, um den Bestand der Papierfabrik zu sichern. Hierzu sollte die beiliegende Anregung der Papierfabrik (Anlage 1) von der Gemeinde mit unterstützt werden. Die Fraktionsvorsitzenden haben Text und Karte des Vorentwurfes des Landschaftsplanes mit Schreiben vom 23.06.2008 für die Beratungen in den jeweiligen Fraktionen erhalten. In der Bauund Umweltausschusssitzung sollen die möglichen Anregungen aus den Fraktionen untereinander abgestimmt und als gemeinsame Stellungnahme unter Einbeziehung der Anregungen der Verwaltung der Kreisverwaltung Düren vorgelegt werden. Die Anregungen aus den Fraktionen bitte ich in der Sitzung der Verwaltung schriftlich vorzulegen. 1 Anlage -1 - Beschlussvorschlag: Ohne Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Keine € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)