Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.09.2008
83/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
I Rie/zie
14.07.2008
Bezeichnung
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen
Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Die „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an
Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald“ vom 21.09.2006 ist die zurzeit geltende
Rechtsgrundlage zur Benutzung der beiden Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) in Vossenack
und in Straß. Gleichfalls werden auf dieser Grundlage die Erziehungsberechtigten entsprechend
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Elternbeiträgen herangezogen.
Die Satzung wurde auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 17
des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) beschlossen. Das GTK wird ab dem
01.08.2008 durch das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ersetzt.
Die neue Bestimmung des Kinderbildungsgesetzes, § 5 Abs. 2 KiBiz, lautet nunmehr wie folgt:
Der Schulträger oder das Jugendamt können für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen
offener Ganztagsschulen und für andere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote
in Schulen Beiträge von den Eltern oder den nach kommunalem Satzungsrecht gleichgestellten
Personen erheben. Der Schulträger oder das Jugendamt sollen eine soziale Staffelung der
Beiträge vorsehen. Beiträge für Geschwisterkinder können ermäßigt werden. Dies gilt auch für
Kinder, deren Geschwister eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Die derzeit noch gültige Satzung ist somit der geänderten gesetzlichen Grundlage anzupassen.
Seitens der Verwaltung wurde die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung mit folgenden
Änderungen entworfen:
a)
Die in der jetzigen, noch gültigen Satzung enthaltenen Verweise bezüglich der Berechnung
des Einkommens im Sinne des § 17 GTK wurden durch den Einkommensbegriff im Sinne
des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes ersetzt (§§ 7 und 8 des Satzungsentwurfes). An der materiell-rechtlichen Bewertung ändert sich jedoch nichts.
b) In der neuen Satzung wird vorgeschlagen, für Bezieher von Leistungen zur Sicherstellung
des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz
eine Angleichung an den Jugendhilfebereich, wonach dieser Personenkreis nicht zum
Elternbeitrag herangezogen wird (siehe § 6 Abs. 1 Satz 3 des Satzungsentwurfes),
vorzunehmen. Sowohl die Stadt Düren als auch der Kreis Düren haben diese Personen im
Kindergartenbereich von Beiträgen freigestellt. Nach derzeitigem Anmeldestand sind durch
diese Neuregelung Mindereinnahmen für die Gemeinde in Höhe von ca. 1.200 €/ Jahr zu
erwarten.
Nach den in der Gemeinde Hürtgenwald gemachten Erfahrungen im Rahmen der OGS ist
diese Regelung sachgerecht. Gerade für Schulkinder, die im Rahmen einer der o.g. sozialen
Leistungen unterstützt werden, ist der Besuch einer OGS überaus wertvoll. Der
Ganztagbesuch ermöglicht eine verbesserte schulische und persönliche Förderung der
Kinder.
c)
Der Kreis Düren hat durch Beschluss des Kreistages am 17.06.2008 eine Neufassung der
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen beschlossen. Neben dem Beschluss, das erste Kindergartenjahr ab
01.08.2008 beitragsfrei zu stellen, wurde die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder
erweitert. Nunmehr entfällt der Beitrag für ein Kindergartenkind, wenn ein Geschwisterkind
während der unterrichtsfreien Zeit gegen Entgelt in einer offenen Ganztagsgrundschule
betreut wird.
Diese Befreiung tangiert die Bestimmungen der Beitragsermäßigungen bei
Geschwisterkindern der gemeindlichen Satzung zur OGS. Aufgrund der bisherigen Satzung
wurde der Beitrag zur OGS um 50% reduziert, wenn ein Geschwisterkind einen Kindergarten
besuchte.
Beispiel für die bisherige Regelung bis zum 31.07.2008:
Einkommen der Eltern 36.813 € jährlich, 2 Geschwisterkinder:
Sohn besucht den Kindergarten, Tochter besucht die OGS
Beitrag für Sohn
= 44,48 € (zahlbar an den Kreis Düren)
Beitrag für Tochter = 20,00 € (40,00 € nach Beitragstabelle,
aber Ermäßigung um 50%)
Beispiel für neue Satzung Kreis Düren (ab 01.08.2008), bisherige Satzung Gemeinde:
Einkommen der Eltern 36.813 € jährlich, 2 Geschwisterkinder:
Sohn besucht den Kindergarten, Tochter besucht die OGS
Beitrag für Sohn
=
0,00 €
Beitrag für Tochter =
20,00 € (40,00 € nach Beitragstabelle,
aber Ermäßigung um 50%)
Beispiel für neue Satzung Kreis Düren (ab 01.08.2008) mit neuer Satzung Gemeinde:
Einkommen der Eltern 36.813 € jährlich, 2 Geschwisterkinder:
Sohn besucht den Kindergarten, Tochter besucht die OGS
Beitrag für Sohn
=
0,00 €
Beitrag für Tochter =
40,00 € (keine weitere Ermäßigung mehr)
Aufgrund der erheblichen Beitragsentlastung im Kindergarten bei Geschwisterkindern in der OGS,
sollte die gemeindliche Satzung nur noch eine Beitragsermäßigung der OGS bei dem
gleichzeitigen Besuch von Geschwisterkindern in der OGS vorsehen (siehe § 6 Abs. 2 S. 2 und 3
des Satzungsentwurfes). Gegenüber des Ist-Zustandes (im Beispiel 1 Summe der Beiträge: 64,48
€) ergibt sich eine deutliche Entlastung von Familien (Beispiel 3 Summe der Beiträge: 40,00 €). Die
Reduzierung der Geschwisterkindermäßigung würde nach derzeitigem Anmeldestand zu
Mehreinnahmen in Höhe von 1.200 €/ Jahr führen.
-2-
Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis, dass die Einnahmen aus den Elternbeiträgen zur
Sicherung des Betriebes der Offenen Ganztagsgrundschulen verwandt werden und auch zukünftig
aus finanziellen Gründen unbedingt notwendig sind. Schon jetzt ist die Gemeinde Hürtgenwald
gezwungen nachzuweisen, wie der gesetzlich vorgeschriebene kommunale Eigenanteil erbracht
wird. Aus diesem Grunde ist für, sicherlich wünschenswerte, Beitragsermäßigungen kein
finanzieller Spielraum vorhanden.
Nachfolgend darf ich Ihnen die Kostenermittlung zum Betrieb der OGS Vossenack und Straß
2008/ 2009 einmal aufführen:
OGS Vossenack*
Einnahmen:
Landesmittel= 21.085 €
Eigenanteil= 10.250 €
Elternbeiträge= 8.460 €
Gesamt= 39.815 €
Ausgaben:
Kosten Betreuung (SkF)=36.778 €
Sachausgaben (Geschäftsbedürfnisse) = 600 €
Ferienmaßnahmen= 2.500 €
Gesamt= 39.878 €
OGS Straß*
Einnahmen:
Landesmittel= 19.150 €
Eigenanteil= 9.020 €
Elternbeiträge=9.600 €
Gesamt= 37.770 €
Ausgaben:
Kosten Betreuung (SkF)=34.555 €
Sachausgaben (Geschäftsbedürfnisse) = 600 €
Ferienmaßnahmen= 2.500 €
Gesamt= 37.655 €
*Anmerkung: Nach derzeitigem Stand sind 27 Schulkinder für die OGS Vossenack und 22
Schulkinder für die OGS Straß angemeldet. Je nach Entwicklung der Anmeldezahlen verändern
sich die jeweiligen Landesmittel und Eigenanteile.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die beigefügte Fassung der Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der
Gemeinde Hürtgenwald. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2008 in Kraft.
Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an
Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 21.09.2006 wird mit Wirkung zum 01.08.2008
aufgehoben.
-3-
Finanzielle Auswirkungen ?
Zu Änderung a):
Zu Änderung b):
Zu Änderung c):
Ja
keine
Mindereinnahme ca. 1.200 €/ Jahr
Mehreinnahme ca. 1.200 €/ Jahr
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-4-
(Bürgermeister)