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Beschlussvorlage (Errichtung eines gastronomischen Betriebes am Nationalpark-Eifel-Infopunkt im Ortsteil Zerkall; hier: Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z 1)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
69 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Errichtung eines gastronomischen Betriebes am Nationalpark-Eifel-Infopunkt im Ortsteil Zerkall;
hier: Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z 1) Beschlussvorlage (Errichtung eines gastronomischen Betriebes am Nationalpark-Eifel-Infopunkt im Ortsteil Zerkall;
hier: Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z 1)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 22.11.2007 115/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 05.11.2007 Bezeichnung Errichtung eines gastronomischen Betriebes am Nationalpark-Eifel-Infopunkt im Ortsteil Zerkall; hier: Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z 1 Sachverhalt: In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft hat ein Investor am 23.10.2007 eine Planstudie zur Errichtung eines gastronomischen Betriebes am NationalparkEifel-Infopunkt in Zerkall vorgestellt. Zur Umsetzung dieses Projektes ist es erforderlich, dass entsprechendes Baurecht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. Z 1 geschaffen wird. Für eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich vor Abwicklung des eigentlichen Bauleitverfahrens die Zustimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz einzuholen. Ein entsprechender Antrag liegt der Bezirksregierung vor. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat, für die Errichtung eines gastronomischen Betriebes die Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z 1 vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Die Kosten für die hierzu erforderliche Bauleitplanung müssen vom Investor getragen bzw. übernommen werden. Unter dieser Voraussetzung sollte nachfolgender Beschluss gefasst werden: Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z 1 "Nationalpark-Infopunkt mit begleitenden Einrichtungen“ im Ortsteil Zerkall zur Errichtung eines gastronomischen Betriebes vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Weiterhin wird beschlossen, dass der Investor das hierfür notwendige Bauleitverfahren auf seine Kosten durchführt. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Keine € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)