Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
12.06.2008
66/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
26.05.2008
Bezeichnung
5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ruheforst/Friedwald" im Waldgebiet zwischen
Vossenack und Simonskall;
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Bezüglich der Anlegung eines „Ruheforstes/Friedwaldes“ auf der gemeindlichen Waldparzelle
Gemarkung Vossenack, Flur 7, Nr. 112, wurde mit Schreiben vom 10.03.2008 bei der Bezirksregierung in Köln eine Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz vorgelegt. Die Bezirksregierung
Köln hat die Anpassung der damit verbundenen Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung bestätigt (siehe hierzu auch beiliegendes Schreiben der
Bezirksregierung vom 28.04.2008 – Anlage 1 -).
Auch wenn nur eine Signatur im Flächennutzungsplan für „Ruheforst/Friedwald“ verwandt wird, ist
ein entsprechendes Bauleitverfahren (Flächennutzungsplanänderung) erforderlich. Die Lage des
„Ruheforstes/Friedwaldes“ ist aus dem als Anlage 2 beigefügten Flurkartenausschnitt zu ersehen.
Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines „Ruheforstes/Friedwaldes“ auf der gemeindlichen Waldparzelle Gemarkung Vossenack, Flur 7, Parzelle 112, einverstanden sein, ist dem Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für
die Änderung des Flächennutzungsplanes zu empfehlen.
2 Anlagen
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat,
die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines „Ruheforstes/Friedwaldes“ auf
dem gemeindlichen Waldgrundstück Gemarkung Vossenack, Flur 7, Parzelle 112, zu beschließen
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig (Kosten für die Bauleitplanung sind zz. noch nicht bekannt.)
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)