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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 11 "Richelskuhl" im Ortsteil Vossenack; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 11 "Richelskuhl" im Ortsteil Vossenack;
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 11 "Richelskuhl" im Ortsteil Vossenack;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 12.06.2008 62/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 21.05.2008 Bezeichnung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 11 "Richelskuhl" im Ortsteil Vossenack; hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. K 11 ist seit dem 11.09.2007 rechtskräftig. Die Erschließung des Plangebietes sollte über die Gemeindestraße „Richelskuhl“ erfolgen. Hierfür ist Grunderwerb von der Parzelle Gemarkung Vossenack, Flur 8, Nr. 498, erforderlich. Da sich dieser aber nicht realisieren lässt, soll nunmehr die Zuwegung zum Plangebiet über die „Monschauer Straße“ erfolgen. Hierzu muss aber der Bebauungsplan geändert werden. Dies ist in einem einfachen Verfahren nach § 13 BauGB umsetzbar. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden anteilig von den Grundstückseigentümern getragen. Die Fläche der künftigen Zuwegung ist verfügbar, da der Eigentümer selbst an der Erschließung des Plangebietes interessiert ist. Die Situation ist aus dem beiliegenden Kartenausschnitt zu ersehen (Anlage 1). Damit der Bebauungsplan Nr. K 11 erschließbar und auch bebaubar ist, wird vonseiten der Verwaltung die 1. Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der Zuwegung zum Plangebiet über die „Monschauer Straße“ befürwortet. 1 Anlage Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 11 zur Verlagerung der Zuwegung zum Plangebiet über die „Monschauer Straße“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Die Kosten sind anteilig von den Grundstückseigentümern zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das entsprechende Bauleitverfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchzuführen. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja 4.000,00 € € 4.000,00 € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) (Kostenerstattung) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Ja Die Mittel müssen bei der Kostenstelle 909110 (Regional- und Bauleitplanung) bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)