Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
12.06.2008
62/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
21.05.2008
Bezeichnung
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 11 "Richelskuhl" im Ortsteil Vossenack;
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. K 11 ist seit dem 11.09.2007 rechtskräftig. Die Erschließung des Plangebietes sollte über die Gemeindestraße „Richelskuhl“ erfolgen. Hierfür ist Grunderwerb von der
Parzelle Gemarkung Vossenack, Flur 8, Nr. 498, erforderlich. Da sich dieser aber nicht realisieren
lässt, soll nunmehr die Zuwegung zum Plangebiet über die „Monschauer Straße“ erfolgen.
Hierzu muss aber der Bebauungsplan geändert werden. Dies ist in einem einfachen Verfahren
nach § 13 BauGB umsetzbar. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden anteilig
von den Grundstückseigentümern getragen. Die Fläche der künftigen Zuwegung ist verfügbar, da
der Eigentümer selbst an der Erschließung des Plangebietes interessiert ist. Die Situation ist aus
dem beiliegenden Kartenausschnitt zu ersehen (Anlage 1).
Damit der Bebauungsplan Nr. K 11 erschließbar und auch bebaubar ist, wird vonseiten der Verwaltung die 1. Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der Zuwegung zum Plangebiet über die
„Monschauer Straße“ befürwortet.
1 Anlage
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat,
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 11 zur Verlagerung der Zuwegung zum Plangebiet
über die „Monschauer Straße“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Die Kosten sind anteilig von den Grundstückseigentümern zu tragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das entsprechende Bauleitverfahren nach § 13 BauGB
(vereinfachtes Verfahren) durchzuführen.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
4.000,00 €
€
4.000,00 €
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) (Kostenerstattung)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Ja
Die Mittel müssen bei der Kostenstelle 909110 (Regional- und Bauleitplanung) bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)